Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ermöglicht – im Gegensatz zu einer Übermittlung per E-Mail – die gesicherte papierlose Übermittlung von strukturierten und damit weiterverarbeitbaren Daten von Verfahrensbeteiligten zum Gericht und zurück. Der ERV ersetzt damit die Übermittlung von Dokumenten per Post unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Im Hinblick auf Sicherheit und der Möglichkeit zur Weiterverarbeitung der Daten unterscheidet er sich ganz wesentlich von der Kommunikation mit E-Mail und Fax.
Der ERV, der vom Bundesministerium für Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum entwickelt wurde, besteht seit 1990 als Mittel zur elektronischen Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und dem Gericht zusätzlich zur gleichwertigen Papierkommunikation. Die österreichische Justiz kann in diesem Bereich als weltführend bezeichnet werden.
Der Elektronische Rechtsverkehr wurde im Laufe der Zeit für die direkte Übernahme aller Arten von Eingaben in die elektronische Fallverwaltung der Justiz („Verfahrensautomation Justiz“) sowie das Grund- und Firmenbuch verfügbar gemacht. Dies erspart die nochmalige elektronische Erfassung von Anträgen bei Gericht und bewirkt damit eine reale Personaleinsparung und die Vermeidung von Eingabefehlern. Damit können Verfahren noch schneller durchgeführt werden, weil sich die Zeit der Übertragung gegenüber dem herkömmlichen Postweg auf ein Minimum reduziert. Die damit im Endausbau erzielbare Personaleinsparung der Justiz wird auf 133 Personalkapazitäten geschätzt.
Mit dem so genannten ERV-Rückverkehr ist auch die elektronische Übermittlung aller Arten von Dokumenten vom Gericht zur:zum ERV-Nutzer:in möglich. Im Jahr 2021 wurden 7,97 Millionen elektronische Sendungen über den Rückverkehr durchgeführt, wodurch über 13 Millionen Euro allein an Postgebühren eingespart wurden. Im Jahr 2021 wurden inklusive der automatischen Aktenzeichenrückmeldungen insgesamt 14,8 Millionen elektronische Transaktionen, davon 4,7 Millionen Eingaben, gezählt. 94 Prozent aller Zivilklagen und 76 Prozent aller Exekutionsanträge werden elektronisch eingebracht.
Außerdem ist es möglich, dem elektronisch übermittelten Schriftsatz auch Beilagen in Form von Attachments und Urkunden mit Originalwirkung anzuschließen. Mit der Koppelung des ERV mit den elektronischen Zustelldiensten der Verwaltung (§§ 28 ff ZustG) konnte eine noch größere Zielgruppe angesprochen werden.
Der ERV steht jeder Person offen: Unter der Bezeichnung „ERV für alle“ wird seit 1. Jänner 2013 neben dem obengenannten ERV im Wege von Übermittlungsstellen die Möglichkeit geboten, über die Formulare im Internet Online-Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften unter Verwendung der Bürgerkartenfunktion zu richten. Der „ERV für alle“ wurde mit dem Launch von JustizOnline im Jahr 2020 in die Plattform JustizOnline übernommen.
Links
(Technische) Informationen zum ERV (Übermittlungsstellen und Schnittstellenspezifikationen)
(Technsiche) Informationen zum ERV im Grundbuch (Schnittstellenbeschreibung für die Produkt-Abgabe)