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Ediktsdatei und Kundmachungen der Justiz

Die Ediktsdatei war zunächst auf Veröffentlichungen aus dem Insolvenzbereich beschränkt, Jahr für Jahr wurden aber weitere Geschäftsbereiche einbezogen.

Die Ediktsdatei enthält nunmehr:

  • alle Bekanntmachungen (Konkurse, Ausgleiche, Schuldenregulierungsverfahren) aus dem Insolvenzverfahren (Insolvenzdatei)

  • Veröffentlichungen der Bezirksgerichte im Zusammenhang mit gerichtlichen Exekutionsverfahren
    - Versteigerung von Liegenschaften, Eigentumswohnungen, Baurechten und Superädifikaten
    - Versteigerung von beweglichen Sachen
    - Bestellung von Kurator:innen
    (Neben den Edikten sind Kurzgutachten, Bilder, Lagepläne sowie Grundrisse von den zu versteigernden Objekten zu sehen.)

  • Bekanntmachungen und Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte samt  Beschlüssen über die Verhängung von Zwangsstrafe

  • Bekanntmachungen der Masseverwalter:innen über die beabsichtigte Veräußerung oder Verpachtung des Vermögens der Gemeinschuldner:innen

  • Bekanntmachungen aus Strafverfahren im Zusammenhang mit Gegenständen unbekannter Eigentümer:innen 

  • Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz

  • Veröffentlichung von Verschmelzungsverträgen und Spaltungsplänen

Bei dem Punkt "Gerichtliche Versteigerungen" kann über die "Suche nach Gegenständen" nach bestimmten beweglichen Sachen gesucht werden, über "Suche nach Edikten" werden Informationen über alle zu einer Versteigerung angebotenen beweglichen Gegenstände geboten.

Ist der Aufenthalt einer am Exekutionsverfahren beteiligten Person unbekannt, wird ein:e vom Gericht für diese Person bestellte:r Kurator:in in der Ediktsdatei bekannt gemacht.

Um als Masseverwalter:in Eintragungen in die Ediktsdatei vornehmen zu können, ist es erforderlich, sich als Insolvenzverwalter:in registrieren zu lassen und sich ein Benutzer:innenzertifikat zu besorgen. Alle eingetragenen Insolvenzverwalter:innen werden in der Insolvenzverwalterliste geführt.

Auf der Seite Kundmachungen der Justiz der Ediktsdatei kommt die Justiz gesetzlichen Informationsverpflichtungen nach und veröffentlicht beispielsweise sämtliche Übermittlungsstellen für den elektronischen Rechtsverkehr, Satzungen nach § 68 Abs. 2 Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 (VerwGesG 2016) sowie die Umstellungszeitpunkte der Urkundensammlungen in Grund- und Firmenbuch.

Sämtliche Abfragen aus der Ediktsdatei sind gebührenfrei.

Links
zur Ediktsdatei

zu den Kundmachungen der Justiz


Rückmeldungen / Nachfragen
Fragen und Anliegen richten Sie bitte per Mail an: postmaster.edikte@justiz.gv.at.

Aktualisiert am:

2022-02-16