Exekutionsverwalter:innen
Seit 1.7.2021 ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Durchführung des Exekutionsverfahrens zwingend ein:e Verwalter:in in Exekutionssachen zu bestellen. Die Verwalter:innenliste in Exekutionssachen wird als öffentlich zugängliche Datenbank vom Oberlandesgericht Linz für ganz Österreich geführt. An der Verwaltung interessierte Personen können sich selbst als Verwalter:innen und/oder Zwangsverwalter:innen in die Exekutionsverwalter:innenliste eintragen. Sie können die Angaben auch jederzeit selbst ändern.
Exekutionsverwalter:innen schalten Veröffentlichungen selbständig und in eigener Verantwortung elektronisch in die Ediktsdatei ein.
Links:
Exekutionsverwalter:innenliste
Zugang für Exekutionsverwalter:innen (Selbstverwaltung der Daten)