Bundesministerium für Justiz
Das Bundesministerium für Justiz ist eine Verwaltungsbehörde des Bundes. Die politische Leitung des Ressorts obliegt der bzw. dem Bundesminister:in für Justiz. Diese:r gehört - wie alle Bundesminister:innen - zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes und ist Mitglied der Bundesregierung.
Zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Justiz zählen:
- die Sicherung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung,
- die Vorbereitung der Gesetzgebung in den Bereichen Zivilrecht und Strafrecht, Gerichtsbarkeit und Strafvollzug,
- die organisatorischen Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit (mit Ausnahme der Angelegenheiten des Bundesfinanzgerichts),
- die rechtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens sowie
- des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung,
- die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene.
Das Bundesministerium für Justiz schafft die Rahmenbedingungen, damit Richter:innen, Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälte, Diplomrechtspfleger:innen und alle anderen Bediensteten der Justiz sowie der Datenschutzbehörde ihre Aufgaben erfüllen können. Die personellen und sachlichen Voraussetzungen dafür werden unter Beachtung der Grundsätze der Gesetzmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährleistet.
Darüber hinaus ist das Bundesministerium für Justiz für die operative und strategische Leitung des Straf- und Maßnahmenvollzugs zuständig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz: www.bmj.gv.at