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medizinische Eignung

Eine medizinische Eignung ist zwingende Voraussetzung für die Ausübung des verantwortungsvollen, auch mit Gefahren verbundenen Berufs der Justizwache. Um den Anforderungen zu entsprechen, dürfen keine nennenswerten chronischen oder geistigen Erkrankungen, Nervenleiden sowie ernsthafte Akutinfektionen vorliegen. Außerdem dürfen Bewerber/innen keine Behinderungen aufweisen, die den Einsatzbereich der Justizwache einschränken. Sie müssen frei von Suchterkrankungen (Missbrauch von Drogen oder Alkohol) sein und sollen zudem ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild aufweisen.