medizinische Eignung
Eine medizinische Eignung ist zwingende Voraussetzung für die Ausübung des
verantwortungsvollen, auch mit Gefahren verbundenen Berufs der Justizwache. Um
den Anforderungen zu entsprechen, dürfen keine nennenswerten chronischen oder
geistigen Erkrankungen, Nervenleiden sowie ernsthafte Akutinfektionen vorliegen.
Außerdem dürfen Bewerber/innen keine Behinderungen aufweisen, die den
Einsatzbereich der Justizwache einschränken. Sie müssen frei von
Suchterkrankungen (Missbrauch von Drogen oder Alkohol) sein und sollen zudem ein
gepflegtes äußeres Erscheinungsbild aufweisen.