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Verwaltungspraktikum

Junge, interessierte Menschen bekommen spannende Einblicke in die Arbeit der Justiz

Wir bieten jungen, interessierten Menschen die Möglichkeit, spannende Einblicke in die Arbeit der Justiz zu bekommen. Unabhängig von der jeweiligen schulischen Ausbildung hat bei uns jede:r die Gelegenheit, den Justizbetrieb kennenzulernen und vielfältige Erfahrungen zu sammeln!

Bei einem Verwaltungspraktikum bekommen Personen mit beendeter Schulpflicht, Schul- oder Lehrabschluss, Maturant:innen und Akademiker:innen die Chance, vielfältige Erfahrungen in der Justiz zu sammeln. Als Verwaltungspraktikant:in können Sie Ihre jeweilige Vorbildung durch eine entsprechende praktische Tätigkeit ergänzen, vertiefen und somit eine zusätzliche Qualifikation erwerben. Verwaltungspraktika werden in den verschiedensten Bereichen der Justiz angeboten. Wenn Sie sich während des Verwaltungspraktikums bewähren, erhalten Sie nach Maßgabe freier Stellen die Möglichkeit einer dauerhaften Anstellung in der Justiz. Manche Verwaltungspraktika sind sogar auf eine anschließende Aufnahme in den Justizdienst ausgerichtet.

Das Verwaltungspraktikum kann als Kurzpraktikum oder als Vorbereitungsausbildung absolviert werden. Das maximal dreimonatige Kurzzeitpraktikum ist ein Schnupper- bzw. Ferialpraktikum und hat das Ziel, die Berufsvorbildung oder Schulbildung einer Person durch eine kurze praktische Tätigkeit in der Justiz zu ergänzen und zu vertiefen und auf diese Weise die Tätigkeiten in der Justiz kennenzulernen. Eine Mindestdauer ist hier nicht vorgesehen.

Im Rahmen der mindestens sechs und höchstens zwölf Monate dauernden Vorbereitungsausbildung soll die:der Verwaltungspraktikant:in eine bessere persönliche Eignung und Befähigung für eine dauerhafte Beschäftigung im Bundesdienst erlangen.

Bei beiden Modellen ist Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden möglich.


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