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Rechtshörer:innenschaft

Junge, interessierte Menschen bekommen einen praxisnahen Eindruck über den Justizbetrieb

Studierende der Rechtswissenschaften können sich bereits während ihrer Studienzeit als Rechtshörer:innen einen praxisnahen Eindruck über den Justizbetrieb verschaffen. Rechtshörer:innen können sich bei einem Bezirksgericht, einem Landesgericht, dem Bundesverwaltungsgericht oder einer Staatsanwaltschaft ein Bild vom Rechtsgang machen und an Verhandlungen oder Tagsatzungen teilnehmen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den § 27a bis § 27d RPG.

Eine Rechtshörer:innenschaft ist ein unbezahltes Praktikum und dauert 6 bis 8 Wochen, kann jedoch flexibel vereinbart werden. Die Bewerbung erfolgt schriftlich mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und bisherigen Studiennachweisen direkt an das gewünschte Gericht oder die gewünschte Staatsanwaltschaft.

Sie können die Seiten der einzelnen Gerichte über die Gerichtssuche, die allgemeine Suche oben rechts oder unter "Gerichte nach Bundesländern" suchen. Die Seiten der einzelnen Staatsanwaltschaften sind ebenfalls über die allgemeine Suche oben rechts oder unter "Liste der Staatsanwaltschaften" zu finden. Das Bundesverwaltungsgericht finden sie hier.

Interessenten:Interessentinnen an der Rechtshörer:innenschaft haben ihre Zustimmung zur Einholung einer (beschränkten) Strafregisterauskunft und zu einer Einsichtnahme in die Verfahrensautomation Justiz zu erteilen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, schon während des Studiums Einblicke in die richterliche und staatsanwaltliche Arbeit zu gewinnen und praktische Erfahrungen zu sammeln, die nicht nur für Ihr Studium, sondern auch für Ihre spätere berufliche Tätigkeit sehr nützlich sein können!


Link:

Rechtspraktikantengesetz (RPG)