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Ausbildung zum:zur Diplomrechtspfleger:in

TessaViktoriaKutsamFoto BMJ Berufsgruppen webformat-52

Diplomrechtspfleger:innen sind als selbständige Entscheidungsorgane in jenem Arbeitsgebiet tätig, auf das sie sich spezialisiert haben und nehmen dabei insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Eigenverantwortliche Bearbeitung von Akten und Lösung von Sachverhalten
  • Selbständiges Führen von Verfahren und Leitung von Verhandlungen
  • Fällen und Ausfertigen von Entscheidungen

Zur Spezialisierung stehen folgende Arbeitsgebiete zur Wahl:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Verlassenschaftssachen, Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Firmenbuch

Die Spezialisierung kann sich auch auf mehrere Arbeitsgebiete erstrecken.

Die Ausbildung dauert ca. drei Jahre. Dabei werden die Auszubildenden bei zumindest zwei Gerichten tätig und mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet betraut. Zudem finden ein Grundlehrgang sowie ein Arbeitslehrgang (zum gewählten Arbeitsgebiet) statt, die im Justizbildungszentrum Schwechat absolviert werden.

Bei der Planung des Ausbildungsdienstes wird darauf geachtet, dass die Auszubildenden zumindest drei verschiedenen Diplomrechtspfleger:innen zur Ausbildung zugewiesen werden. Sowohl nach dem Grundlehrgang als auch nach dem Arbeitslehrgang finden Prüfungen statt, für deren Vorbereitung Sonderurlaub gewährt wird.

Nach den erfolgreich bestandenen Prüfungen und dem Ende der Ausbildungszeit erhalten sie ihr Diplom und sind als unverzichtbarer Teil der Justiz befugt, auf ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet selbständig tätig zu sein. Diplomrechtspfleger:innen sind bei der Besorgung der in ihren Wirkungskreis fallenden Geschäfte nur an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter:innen gebunden.

Sie haben einen sicheren Arbeitsplatz inne und leisten sinnstiftende Tätigkeiten, die sie selbstbestimmt wahrnehmen, genießen flexible Arbeitszeiten und können von umfangreichen Fortbildungsangeboten und Zusatzleistungen der Justiz profitieren.


Zu Beginn Ihrer Ausbildung werden Sie als Vertragsbedienstete:r eingestuft und erhalten somit ein Einstiegsgehalt von zumindest EUR 2.882 brutto. Noch während Ihrer Ausbildung – etwa sechs Monate nach Ausbildungsbeginn – kann ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Beamtin bzw. Beamter begründet werden. Nach Absolvierung der insgesamt vierjährigen Ausbildungszeit samt Ablegung der Dienstprüfung gebührt ein monatliches Gehalt von zumindest EUR 3.137,30 brutto, wobei sich das jeweilige Gehalt aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten entsprechend erhöhen kann (Stand: Juli 2026).


Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Matura bzw. Berufsreifeprüfung
  • gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse


Weitere Informationen

Zu den Aufgaben und Anforderungen sowie den Perspektiven und offenen Stellen für Diplomrechtspfleger:innen 

Rechtspflegergesetz (Im Rechtsinformationssystem des Bundes)


Bild: TVK Fotografie