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Ausbildung zum:zur Diplomrechtspfleger:in

Diplomrechtspfleger:innen sind als selbständige Entscheidungsorgane in jenem Arbeitsgebiet tätig, auf das sie sich spezialisiert haben und nehmen dabei insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Eigenverantwortliche Bearbeitung von Akten und Lösung von Sachverhalten
  • Selbständiges Führen von Verfahren und Leitung von Verhandlungen
  • Fällen und Ausfertigen von Entscheidungen

Zur Spezialisierung stehen folgende Arbeitsgebiete zur Wahl:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Verlassenschaftssachen, Kindschafts-, Erwachsenenschutz- und Kuratelsangelegenheiten sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Firmenbuch

Die Spezialisierung kann sich auch auf mehrere Arbeitsgebiete erstrecken.

Die Ausbildung dauert ca. drei Jahre. Dabei werden die Auszubildenden bei zumindest zwei Gerichten tätig und mit der Vorbereitung von Erledigungen auf dem angestrebten Arbeitsgebiet betraut. Zudem finden ein Grundlehrgang sowie ein Arbeitslehrgang (zum gewählten Arbeitsgebiet) statt, die im Justizbildungszentrum Schwechat absolviert werden.

Bei der Planung des Ausbildungsdienstes wird darauf geachtet, dass die Auszubildenden zumindest drei verschiedenen Diplomrechtspfleger:innen zur Ausbildung zugewiesen werden. Sowohl nach dem Grundlehrgang als auch nach dem Arbeitslehrgang finden Prüfungen statt, für deren Vorbereitung Sonderurlaub gewährt wird.

Nach den erfolgreich bestandenen Prüfungen und dem Ende der Ausbildungszeit erhalten sie ihr Diplom und sind als unverzichtbarer Teil der Justiz befugt, auf ihrem jeweiligen Arbeitsgebiet selbständig tätig zu sein. Diplomrechtspfleger:innen sind bei der Besorgung der in ihren Wirkungskreis fallenden Geschäfte nur an die Weisungen der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter:innen gebunden.

Sie haben einen sicheren Arbeitsplatz inne und leisten sinnstiftende Tätigkeiten, die sie selbstbestimmt wahrnehmen, genießen flexible Arbeitszeiten und können von umfangreichen Fortbildungsangeboten und Zusatzleistungen der Justiz profitieren.

Das Gehalt beträgt zu Beginn der Ausbildung bei einer Einstufung als Vertragsbedienstete:r zumindest EUR 2.789,90. Noch während der Ausbildung wird ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Beamtin bzw. Beamter begründet. Nach Absolvierung der Ausbildungszeit samt Ablegung der Dienstprüfung beträgt das monatliche Gehalt zumindest EUR 3.037,10, wobei sich das jeweilige Gehalt aufgrund anrechenbarer Vordienst- und Dienstzeiten entsprechend erhöhen kann (Stand: Jänner 2025).


Voraussetzungen

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Matura bzw. Berufsreifeprüfung
  • gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse


Weitere Informationen

Zu den Aufgaben und Anforderungen sowie den Perspektiven und offenen Stellen für Diplomrechtspfleger:innen 

Rechtspflegergesetz (Im Rechtsinformationssystem des Bundes)