Vertrauen in die Justiz
Hohe Effizienz in der gesamten Justiz – Rechtsstaatlichkeit mehr als gewährleistet – Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft stärkt Gewaltenteilung
Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 zeigt, dass der österreichische Rechtsstaat auch in herausfordernden Zeiten fest verankert ist. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz ist weiterhin hoch und die Justiz arbeitet effizient und bürgernah. Die Forderung nach einer Reform der Staatsanwaltschaften hin zu einer politikunabhängigen Weisungsspitze wurde im Regierungsprogramm implementiert und mit dem heutigen Ministerratsbeschluss auf den Weg gebracht. Dieser sieht die Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft vor, jetzt beginnen die Arbeiten an der gesetzlichen Grundlage.
Justizministerin Anna Sporrer betont: „Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 macht deutlich: Der österreichische Rechtsstaat funktioniert gut und steht auch in herausfordernden Zeiten auf einem stabilen und robusten Fundament. Mit der heute beschlossenen Schaffung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft stärken wir dieses Fundament weiter. Wir tun das, um alleine schon den Anschein der politischen Einflussnahme auszuschließen. Denn niemand in Österreich soll es sich richten können, auch nicht die mit Geld, Macht und Kontakten. Damit festigen wir das bereits hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der österreichischen Justiz weiter.“
Digitalisierung der Justiz geht weiter
Die Digitalisierung schreitet stetig voran und die Verpflichtung zur Online-Veröffentlichung von Entscheidungen wurde zuletzt auch auf die Oberlandesgerichte ausgeweitet. Der Bericht bestätigt, dass die Umsetzung der Nationalen Anti-Korruptionsstrategie und des Aktionsplans 2023-2025 laufen. Ermittlungen im Zusammenhang mit Korruptionsfällen auf hoher Ebene werden fortgesetzt.
Österreich überholt Dänemark – Justizbarometer 2025
Gerade im Bereich öffentliche Wahrnehmung der Unabhängigkeit der heimischen Justiz konnte sich Österreich laut EU-Justizbarometer von Platz 3 auf Platz 2 verbessern und hat damit Dänemark überholt. Der Bericht zeigt außerdem, dass sich Österreich mit Platz 5 im Vergleich zu den meisten anderen EU-Mitgliedsstaaten auch weiterhin im absoluten Spitzenfeld befindet, wenn es um die Kürze der Verfahrensdauer bei Zivilverfahren geht. Gleichzeitig hat Österreich innerhalb der EU die zweithöchste Zahl an eingehenden Zivilverfahren. Das macht deutlich, wie effizient die österreichischen Gerichte arbeiten.
Über das Justizbarometer und den Rechtsstaatlichkeitsbericht – wichtige Instrumente für den Vergleich von Justizsystemen
Seit mittlerweile 12 Jahren veröffentlicht die Europäische Kommission das EU-Justizbarometer. Damit hat sich dieser Bericht zu einem wesentlichen und effektiven Instrument für den Vergleich der Justizsysteme in Europa und für die Verbesserung der europäischen Kooperation im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz entwickelt. Gerade hinsichtlich der Unabhängigkeit der EU-Justizsysteme, sowie deren Effizienz und Qualität hilft dieser Bericht, Verbesserungspotentiale einfach zu identifizieren. Dies funktioniert nur durch die Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Daten.
Der EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ermöglicht ein Verfahren für einen jährlichen Dialog zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament sowie mit den Mitgliedstaaten und deren Parlamenten, der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern im Bereich der Rechtsstaatlichkeit. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist das Fundament dieses Verfahrens.