Was sind Schöffinnen:Schöffen?
Schöffinnen:Schöffen kommen zum Einsatz, wenn das Gesetz die Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe ermöglicht. In diesem Fall müssen zwei Schöffinnen:Schöffen an der Verhandlung teilnehmen. Die Schöffinnen:Schöffen bilden mit einem oder zwei Berufsrichter:innen einen einheitlichen Richtersenat, der nicht nur das Urteil fällt, sondern auch im Rahmen der Hauptverhandlung gemeinsam verfahrensbestimmende Entscheidungen trifft.
Alle Mitglieder des Gerichtshofes, also auch die beiden Schöffinnen:Schöffen, sind "Vollrichter:innen". Das bedeutet, dass nicht nur das Urteil, sondern daneben auch viele wesentliche Beschlüsse während der Hauptverhandlung (zB über einen allfälligen Ausschluss der Öffentlichkeit oder über die Ablehnung zusätzlicher "Beweisanträge") vom 3- oder 4-köpfigen Richter:innensenat zu fassen sind, in dem jedem Mitglied die gleiche Stimme zukommt.
Nach Schluss der Hauptverhandlung zieht sich der Senat zur Beratung zurück und die:der Vorsitzende fasst einleitend nochmals die Verfahrensergebnisse zusammen. Nach der Beratung kommt es zur Abstimmung , wobei zuerst die Schöffinnen:Schöffen, in alphabetischer Reihenfolge, ihre Stimme abgeben. Dann sind die Berufsrichter:innen an der Reihe. Im dreiköpfigen Senat gilt als beschlossen, wofür sich zumindest zwei Richter:innen übereinstimmend entschieden haben. Dabei können auch die beiden Schöffinnen:Schöffen die:den Berufsrichter:in überstimmen. Allerdings kann gegen die Stimme der:des Berufsrichterin:Berufsrichters kein Schuldspruch gefällt werden. Im vierköpfigen Senat gilt ebenfalls das Mehrheitsprinzip; bei Stimmengleichheit zählt die für die:den Angeklagten günstigere Meinung. Ergibt die Abstimmung, dass die:der Angeklagte schuldig zu sprechen ist, so in einem weiteren Schritt in der soeben dargestellten Weise über die Strafe abzustimmen.
Ausführlichere Informationen sind in unserer Broschüre enthalten:
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