Frauenförderung
Zwecks Ausweitung der Präsenz von Frauen vor allem im akademischen Bereich der Justiz wurde 1993 mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz die Rechtsgrundlage geschaffen, um im gesamten Bundesdienst Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen einzusetzen. Dieses Gesetz schuf zugleich die rechtliche Basis für weitere strukturelle Maßnahmen, um die tatsächliche Unterrepräsentation von Frauen zu beseitigen. Die Frauenförderungspläne beschreiben die konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichbehandlung und Frauenförderung.
Mit Stand 1. Jänner 2022 beträgt der Frauenanteil im Bereich der Richter:innen 58,10%, der Staatsanwält:innen 53,72% und im Bereich der Richteramtsanwärter:innen 64,36%.
Der Anteil an Frauen in Führungspositionen stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an und liegt inzwischen bei über 42% Prozent.