Verfahrensdauer
Die österreichische Justiz ist mit Nachdruck um möglichst zeitnahe Erledigungen der Geschäftsfälle bemüht, denn eine lange Verfahrensdauer stellt die Verfahrensbeteiligten vor finanzielle und psychische Belastungen.
Knapp drei Viertel aller Zivilverfahren können binnen weniger Wochen mit Erlassung eines schriftlichen Zahlungsbefehls rechtskräftig erledigt werden. Als „streitige Zivilverfahren“ bezeichnet man im Wesentlichen jene etwa zehn Prozent der Zivilverfahren, in denen die Parteien unterschiedliche Rechtsstandpunkte einnehmen und diese in mündlichen Verhandlungen „streitig“ austragen.
Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2021 „streitig“ erledigten Zivilverfahren hat bei den Bezirksgerichten 9,4 Monate und bei den Landesgerichten 17,3 Monate betragen. Rund die Hälfte der rund 36.387 streitigen Zivilverfahren bei den Bezirksgerichten hat kürzer als sieben Monate gedauert. Lediglich 2,2 Prozent der Zivilverfahren dauern länger als drei Jahre.
Auch die gesondert betrachteten Pflegschaftsverfahren werden mit 5,4 Monaten überwiegend sehr rasch erledigt.
Wenn auch jedes länger anhängige Verfahren schmerzt, weisen die österreichischen Gerichte im internationalen Vergleich bei der Verfahrensdauer grundsätzlich gute Werte auf.
Schlussendlich ist im sensiblen Bereich der Strafverfahren die durchschnittliche Verfahrensdauer äußerst kurz. So betrug die zusammen gerechnete Dauer von Ermittlungs- und Hauptverfahren im Jahr 2021 bei bezirksgerichtlicher Zuständigkeit im Durchschnitt lediglich 6 Monate, bei landesgerichtlicher Zuständigkeit 4,2 Monate.
Im ständigen Bemühen der Justiz um möglichst optimale Bedingungen für eine funktionierende Rechtsprechung wurden und werden laufend Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, insbesondere im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, gesetzt.