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Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die österreichischen Gerichte behandeln pro Jahr auf ihren vier organisatorischen Ebenen rund 2,7 Millionen Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Diese gerichtlichen Leistungen werden in verschiedenen Sachgebieten („Gattungen“) erbracht.

Nach starken Anfallsrückgängen im Jahr 2020 in den Sparten Zivilsachen, Exekutionssachen, Insolvenzsachen sowie Strafsachen im Vergleich zum Jahr 2019, die ihre Ursache in der SARS-CoV-2-Pandemie hatte, sind die Anfallszahlen in den letzten zwei Jahren wieder angestiegen. Dennoch weichen die Anfallszahlen noch deutlich von jenen vor der Pandemie ab.

Durch den Wegfall der Vielzahl an von den Bezirksgerichten zu bearbeitenden Verständigungen der Bezirksverwaltungsbehörden über Quarantänemaßnahmen[1] („COVID-Bescheide“), die im Jahr 2020 einen starken Anfallsanstieg in der Sparte Außerstreitsachen bewirkten, ist der Anfall in den vergangenen zwei Jahren merklich zurückgegangen und wieder mit jenem im Jahr 2019 vergleichbar.

Insgesamt sind die während der Pandemie vorliegenden Zahlen nur bedingt aussagekräftig, zumal pandemiebedingt bei den Gerichten auch zahlreiche Zusatzaufgaben anfielen, die zahlenmäßig schwer abbildbar sind oder sich in den Anfallszahlen gar nicht widerspiegeln.

Im Vergleich zum Jahr 2021 ist durch den Rückgang bei Immobilienkäufen in Österreich ein Anfallsrückgang in Grundbuchsachen festzustellen.

Strafsachen sind in den Medien sehr oft präsent, nehmen jedoch in der Mengenbetrachtung der von den Gerichten erbrachten Leistungen nur eine untergeordnete Rolle mit rund drei Prozent des jährlichen Gesamtanfalls ein.

Die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege werden von den Staatsanwaltschaften, der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, den Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen und belaufen sich auf jährlich rund 0,5 Millionen Geschäftsfälle (exklusive Justizverwaltungssachen). Auch hier war während der Pandemie ein starker Anfallsrückgang zu verzeichnen, im letzten Jahr sind die Zahlen aber wieder deutlich angestiegen.


Mit 1. Juni 2021 hat die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit in 22 teilnehmenden EU-Ländern aufgenommen. Diese unabhängige Institution hat ihren Sitz in Luxemburg und geht gegen Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vor. Derzeit sind drei Staatsanwält:innen aus Österreich bei der EUStA beschäftigt. Im Jahr 2022 gab es 30 Geschäftsfälle in Strafsachen.


Stand: März 2023