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Sicherheitsberichte

Gemäß § 93 Abs. 1 SPG hat die Bundesregierung dem National- und dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten. Der Sicherheitsbericht wird gemeinsam von den Bundesministerien für Justiz sowie für Inneres ausgearbeitet und enthält die Kriminal- und Verurteiltenstatistik des Berichtsjahres sowie eine Darstellung der wesentlichen kriminalpolitischen Entwicklungen.

Der Teil des Bundesministeriums für Justiz („Bericht über die Tätigkeit der Strafjustiz“) findet sich nachstehend.