Daten und Fakten
Das Bundesministerium für Justiz führt Statistiken zu vielfältigen Bereichen, die in den Zuständigkeitsbereich des Justizressorts fallen. Diese Daten und Fakten finden bei der Vorbereitung und Evaluierung von Gesetzesvorhaben Verwendung und werden zudem zur Beantwortung von parlamentarischen und von Medienanfragen benötigt.
Die nachstehenden Unterseiten und Grafiken geben nähere Auskunft über die Anzahl und Entwicklung der Geschäftsfälle der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die durchschnittliche Verfahrensdauer, die Qualität und Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen sowie zum Personalstand.
Die Berechnung der Kennzahlen erfolgte nach objektiven, genau festgelegten Kriterien. Es ist aber zu beachten, dass bei kleinen Grundmengen starke, aber deshalb trotzdem idR unbedenkliche prozentuelle Schwankungen möglich sind (z.B.: Ein Verfahren langt zu Beginn des Jahres ein und wird im Laufe des Jahres erledigt. Zwei Verfahren fallen erst in den letzten Tagen des Jahres an und können daher nicht mehr erledigt werden. In so einem Fall weist die Statistik eine rechnerische Erledigungsquote von 33,3% aus).
Gerichtliche Verfahren sind in ihrer Dauer und ihrem Verlauf außer von der Verfahrensart (Zivil-, Exekutions-, Außerstreit-, Straf-, Insolvenz-, Rechtsmittelverfahren etc.) von zahlreichen Faktoren abhängig, wie z.B. der Komplexität des Falles, dem Ausmaß der Beteiligung der Verfahrensparteien oder den bei Gericht zur Verfügung stehenden Ressourcen. Eine längere Erledigungsdauer kann auch Teil der Eigenheit der Verfahrensart oder durch bloße Abschlussarbeiten nach bereits erfolgter Erledigung des Verfahrens verursacht sein.