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Zuständigkeit

Die Justizanstalt Eisenstadt ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus und daher in erster Linie für den Vollzug von Untersuchungshaften, die in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Eisenstadt fallen, zuständig. Überdies sind Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten an männlichen und weiblichen Insassen zu vollziehen. 

Die Maximalbelagsfähigkeit beträgt 175.

 

Elektronisch überwachter Hausarrest

Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen können von der Justizanstalt Eisenstadt Freiheitsstrafen auch in elektronisch überwachtem Hausarrest („eüH“) , also durch Verwendung einer „elektronischen Fußfessel“ vollzogen werden. 

Anträge auf Gewährung eines elektronisch überwachten Hausarrests sind auch über  Elektronische Eingaben “ möglich.