Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis, kurz ÖZVV, ist ein elektronisch geführtes Register, in das alle Vertretungsformen verpflichtend einzutragen sind. Die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung entsteht erst mit der Eintragung in dieses Register. In das Register können nur Gerichte und die eintragenden Stellen (Notariat, Rechtsanwaltskanzlei, Erwachsenenschutzverein) sowie Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger Einsicht nehmen. Die vertretene Person und ihre Vertretung können (über die eintragenden Stellen) Einsicht in das ÖZVV nehmen. Alle anderen Stellen bzw. Personen können bei Gericht Auskunft darüber erlangen, ob eine Person eine Vertretung hat und für welche Angelegenheiten. Das Auskunftsverlangen muss schriftlich gestellt werden und einen Nachweis des rechtlichen Interesses enthalten.