Bezirksgericht Mürzzuschlag

Öffnungszeiten
Amtsstunden: Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 - 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr (Dienstag ab 8.00 Uhr)
Grundbuch: Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr.
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation ist der Zugang zum Gerichtsgebäude grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung oder zum Besuch von Verhandlungen gestattet.
Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden – ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.
Aktuell ist der Zutritt zum Gebäude nur gestattet, wenn die an der Eingangskontrolle gemessene Körpertemperatur nicht 37,5° C übersteigt.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen kann.
Bitte beachten Sie, dass für den Amtstag eine persönliche oder telefonische Voranmeldung, in deren Rahmen ein fixer Termin vergeben wird, notwendig ist.
Amtstag
Erreichbarkeit
Adresse
Grazer Straße 3
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bestehen direkt vor dem Gericht in der (kostenlosen) Kurzparkzone.
Da das Gericht nahe dem Ortskern liegt, ist es mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar, der Bahnhof befindet sich in Gehweite.
Barrierefreiheit
Zugang
Das gesamte Gebäude ist vom Haupteingang aus barrierefrei zu erreichen (Lift in den 2. und 3. Stock, in denen das Gericht untergebracht ist).
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.