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Rechtsschutzbeauftragter: Gottfried Strasser erneut wiederbestellt

Strasser und Stellvertreter für weitere drei Jahre im Amt

Diese Woche wurde der ehemalige Generalprokurator Dr. Gottfried Strasser von Reform- und Justizminister Dr. Josef Moser offiziell als Rechtsschutzbeauftragter wiederbestellt. Moser lud dazu am Montag, den 28. Jänner 2019, zur feierlichen Dekretüberreichung ins Palais Trautson. Die Bestellung erfolgt mit Wirksamkeit von 1. Oktober 2018 und gilt für die Dauer von drei Jahren. Damit wird Strasser bereits zum sechsten Mal mit der Funktion des Rechtsschutzbeauftragten betraut. 

Im Zuge der Feierlichkeiten wurden auch die drei Stellvertreter des Rechtsschutzbeauftragten bestellt: Dr. Robert Jerabek, Dr. Elmar Puck und Dr. Erich Weiß. 

"Die Aufgabe des Rechtsschutzbeauftragten ist die Kontrolle staatsanwaltschaftlichen Handelns. Diese wichtige Aufgabe, die maßgeblich zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz beiträgt, darf aufgrund des sensiblen Tätigkeitsbereichs nur von besonders qualifizierten Personen ausgeübt werden. Dr. Gottfried Strasser hat diese Funktion die letzten drei Jahre mit hohen Engagement und Objektivität ausgeübt. Ich freue mich sehr, dass sowohl er, als auch seine Stellvertreter Dr. Elmar Puck, Dr. Robert Jerabek und Dr. Erich Weiß sich bereit erklärt haben, diese wichtige Aufgabe auch für die nächsten drei Jahre zu übernehmen“, zeigt sich Bundesminister Moser erfreut und gratuliert zur Wiederbestellung.

In Österreich gibt es die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten bereits seit 1997. Zu den zentralen Aufgaben zählen die Prüfung und Kontrolle von Genehmigungen und Bewilligungen sowie die Durchführung von verdeckten Ermittlungen und optischen bzw. akustischen Überwachungen von Personen. Des Weiteren werden auch Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaften in bedeutenden Verfahren sowie jene, in denen eine Weisung auf Einstellung des Verfahrens erteilt wurde, vom Rechtsschutzbeauftragten überprüft. In der Ausübung dieser Aufgaben agieren der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter unabhängig und an keine Weisungen gebunden.