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Geschäftsfähigkeit

Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man ganz allgemein die Fähigkeit, Verträge abzuschließen, zum Beispiel eine Jahreskarte für die U-Bahn zu kaufen, einen Mietvertrag zu unterschreiben oder Kleider zu kaufen usw. Bei Volljährigen wird diese Geschäftsfähigkeit vermutet. Wenn eine Person eine*n Vorsorgebevollmächtigte*n oder eine*n Erwachsenenvertreter*in hat, wird die Handlungsfähigkeit und damit die Geschäftsfähigkeit grundsätzlich nicht eingeschränkt (Ausnahme: Genehmigungsvorbehalt). Trotzdem kann die Person einen Vertrag nur dann selbst abschließen, wenn sie dafür auch entscheidungsfähig ist. Ist das nicht der Fall und hat sie dafür eine*n Vertreter*in, muss dieser zustimmen.

Hinweis: Eine Ausnahme wird für ganz gewöhnliche Alltagsgeschäfte gemacht. Diese gelten unter gewissen Voraussetzungen sogar dann, wenn eine Person nicht entscheidungsfähig war.