Oberster Gerichtshof
Oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist der Oberste Gerichtshof in Wien. Er wird - neben dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof - als Höchstgericht bezeichnet. Dies drückt aus: Gegen seine Entscheidungen ist kein weiterer (innerstaatlicher) Rechtszug mehr möglich.
Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs trägt maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamten Bundesgebiet bei. Obwohl die untergeordneten Gerichte nicht durch Gesetz an seine Entscheidungen gebunden sind, orientieren sie sich in der Regel an der höchstgerichtlichen Judikatur.