Verfahrenskomplex Signa: Weitere Anklage gegen René Benko wegen Betrugs und betrügerischer Krida
- Anklage zum gesamten Verfahrensstrang „Betrug durch wahrheitswidrige Garantie“
- Anklage auch zu einem weiteren Vorwurf der betrügerischen Krida aus dem Verfahrensstrang „Insolvenz René Benko“
- Neuer Ermittlungsstrang betreffend Prozessbetrug in einem Zivilverfahren
Presseinformation, 12.06.2026
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt im Verfahrenskomplex Signa eine weitere Anklage gegen René Benko, und zwar wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida. Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht.
Anklage im Verfahrensstrang „Betrug durch wahrheitswidrige Garantie“
Die Staatsanwaltschaft wirft Benko vor, gegenüber einem Investor bzw. Vertretern einer Familienstiftung eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und die Stiftung betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben.
Im Detail soll Benko Vertretungsbefugte einer Privatstiftung durch eine wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, rund 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding GmbH zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung wurde wahrheitswidrig die Zahlung von rund 5 Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt, was jedoch unterblieb. Insgesamt wurde die Privatstiftung daher in einem Betrag von rund 5 Millionen Euro am Vermögen geschädigt. Dadurch sollen die Signa Holding GmbH und eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein.
Mit diesem Anklagepunkt schließt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen zum gesamten Verfahrensstrang rund um den Betrug durch eine wahrheitswidrige Garantie ab.
Anklage auch zu weiterem Teil des Verfahrensstrangs „Insolvenz René Benko – Verdacht der betrügerischen Krida“
Weiters wirft die Staatsanwaltschaft Benko in der aktuellen Anklage vor, im Rahmen der Insolvenz der Signa Holding GmbH und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er einen Vermögenswert, nämlich ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro, verborgen haben soll.
Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von René Benko. Zu diesem Komplex hat die WKStA bereits zwei Anklagen gegen Benko eingebracht. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen sind in diesem Zusammenhang noch anhängig.
Der Strafrahmen zur aktuellen Anklage beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.
Neuer Ermittlungsstrang betreffend Prozessbetrug in einem Zivilverfahren
Darüber hinaus bestätigt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft im Verfahrenskomplex Signa einen weiteren Ermittlungsstrang betreffend einen Prozessbetrug in einem Zivilverfahren.
Es besteht der Verdacht des versuchten schweren Betrugs gegen eine Familienangehörige von René Benko sowie gegen René Benko selbst als Beitragstäter. Die Angehörige soll in einem Zivilverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck versucht haben, die zuständige Richterin zu täuschen. Ziel soll es gewesen sein, eine Klage auf Rückzahlung abzuwehren und so die Insolvenzmasse von René Benko um zwei Millionen Euro zu schädigen.
Konkret ging es um eine Zahlung von zwei Millionen Euro, die René Benko im Jänner 2023 an die Angehörige überwiesen hatte. Um zu verhindern, dass dieses Geld an die Gläubiger zurückfließt, soll die Angehörige vor Gericht fälschlich behauptet haben, es handle sich dabei um eine Unterhaltszahlung und nicht um eine Schenkung. Um dies zu belegen, soll sie ein inhaltlich unrichtiges Dokument (ein sogenanntes „Memorandum“) vorgelegt haben.
René Benko soll zu dieser Tat beigetragen haben. Er soll vor Gericht wahrheitswidrig ausgesagt haben, er habe dieses Dokument verfasst und die Millionen-Zahlung sei tatsächlich als „Zusatzunterhalt“ gedacht gewesen.
Einen aktualisierten Überblick über die Verfahrensstränge im Verfahrenskomplex Signa finden sie in den Pressemeldungen unter "Verfahrenskomplex Signa: Aktueller Überblick der Ermittlungsverfahren".
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