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Jahresmediengespräch 2026: Erfahrungen aus aktuellen strafrechtlichen Ermittlungen zur Verfolgung und Vermeidung von Wirtschaftskriminalität

Presseinformation zur Pressekonferenz, 18.03.2026

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat zuletzt

  • große Verfahren aufgeklärt und vor Gericht gebracht (siehe Jahresüberblick 2026)
  • und aktuell mit der Aufdeckung von Baukartell-Absprachen auch eine Strafzahlung von 146 Millionen Euro gegen das Bauunternehmen STRABAG ermöglicht: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der WKStA haben nachgewiesen, dass das Unternehmen doch nicht alle Fälle aus dem Baukartell angegeben hatte, und damit gegen seine Kronzeugenerklärung im Wettbewerbsverfahren verstieß.

Wirtschaftskriminalität: Tendenz steigend

Wirtschaftskriminalität ist längst kein Randthema mehr, sie nimmt massiv zu. Betrug, Untreue oder Kridadelikte: In den vergangenen rund zehn Jahren hat sich die Zahl der Fälle nicht nur bei der WKStA erhöht, sondern generell in ganz Österreich mehr als verdoppelt - von rund 22.000 auf rund 50.000 Fälle pro Jahr, wie allgemeine Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen. Laut Europol-Analysen sind Betrug bzw. Wirtschaftskriminalität der schnellst wachsende Bereich organisierter Kriminalität. Die Täter agieren digital, global und arbeitsteilig. Über 70 % krimineller Organisationen nutzen legale Geschäftsstrukturen zur Tarnung. Die Folgen: Entstehung von Parallelökonomien, Unterwanderung der Legalwirtschaft, Destabilisierung von Markt und Gesellschaft. Schäden werden oft indirekt von der Allgemeinheit – den Steuerzahler:innen – getragen.

Wirtschaftskriminalität darf kein Geschäftsmodell sein

Wirtschaftskriminelle handeln nicht im Affekt. Sie handeln extrem rational: Sie bilanzieren das Verbrechen. Und sie kennen die Möglichkeiten der Strafverfolgung ganz genau. Sie kalkulieren die Gewinn-Chancen, preisen die Entdeckungswahrscheinlichkeit ein und rechnen sich die Möglichkeiten einer Verurteilungsunschärfe aus. Wenn sich diese Kalkulation betriebswirtschaftlich lohnt, entsteht ein strukturelles Problem für die Gesellschaft. Das verursacht finanzielle Schäden, untergräbt fairen Wettbewerb, schwächt das Vertrauen in die Marktwirtschaft, gefährdet die Rechtsstaatlichkeit. Ziel muss es sein: Redliche Unternehmen schützen, indem Regelverstöße konsequent sanktioniert werden.

Sicherheitsgefühl der Täter minimieren, Schutzlücken vor Wirtschaftskriminalität schließen

Der Schutz vor Wirtschaftskriminalität kann nur dann möglichst lückenlos sein, wenn die Strafverfolgung durch ihre tägliche Arbeit auch die entsprechenden Signale senden kann
– damit potentielle Täter keinerlei Sicherheitsgefühl verspüren.

Wirtschaftskriminelle dürfen sich nicht zu sicher sein, dass...

  • Beweise nicht erlangt oder verwendet werden dürfen (Stichwort: Datenbeschlagnahme Neu),
  • Verfahren verschleppt werden können (durch legale Beschuldigtenrechte, exzessiv genutzt),
  • bis eine Gerichtsverhandlung für ihre aktuellen Funktion kaum mehr schädlich ist;
  • oder bei Schuldspruch mit Reduktion von Geld- oder Haftstrafe zu rechnen ist (Verfahrensdauer)
  • und die der Strafverfolgung entzogene Beute (bspw. durch Umwandlung in Kryptowährungen)
    nach einer möglicher Geld- oder Haftstrafe am Ende noch konsumiert werden kann.

Verbesserungspotenzial im Ermittlungsverfahren ausschöpfen

Die Praxiserfahrungen aus komplexen Wirtschaftsstrafverfahren zeigt vor allem Verbesserungspotenzial in drei Bereichen:

1. bei der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten nach der Datenbeschlagnahme Neu

  • Die neue Rechtslage verursacht Mehraufwand an menschlichen und technischen Ressourcen, die nicht ausreichend vorhanden ist.
  • Der gesetzlich vorgegebene Workflow ist leider praxisfern und widerspricht auch internationalen Standards.
  • Und die Situation führt zu großer Rechtsunsicherheit für die Anwender:
  • Grundlegende Rechtsfragen wurden erst während laufender Großverfahren der WKStA von den Gerichten geklärt. Andere Fragen sind weiter offen. Das führt zum Risiko der Nichtigkeit und Unverwertbarkeit relevanter Beweise.

2. beim Einsatz von künstlicher Intelligenz für Ermittlungsverfahren

  • Verringert schon jetzt Aufwand und erhöht die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Straftaten (durch schnellere Auswertung großer Datenmengen, Rechtssprechungsrecherche oder Übersetzungen).
  • und sollte weiter forciert werden (Voraussetzung sind Datensicherheit und die Letztverantwortung des Menschen).

3. bei der Verhinderung von Verfahrensverschleppungen als taktisches Mittel

  • Zunehmende Nutzung von Verschleppungstaktiken durch Beschuldigte darf nicht zum Vorteil im Strafverfahren führen.

Generelle Ansätze auf Basis internationaler Entwicklungen

Europol prognostiziert im aktuellen Bedrohungsbericht, dass Betrug und Wirtschaftskriminalität traditionelle organisierte Kriminalität überholen werden. Mögliche Maßnahmen dagegen:

  • Vermögensdelikte differenzieren statt bagatellisieren
    Stärker abschreckende Konsequenzen bei höherem Unwert der Handlung
  • Strafrahmen an Organisationsstrukturen anpassen
    Strafdrohungen an die Struktur der organisierten Wirtschafskriminalität anpassen
  • Kriminalitätsgewinne sicherstellen, Vermögen abschöpfen
    Quote durch effizientere rechtliche und technische Zugriffsmöglichkeiten steigern

Nur wenn das erbeutete Geld konsequent weg ist und die persönliche Strafdrohung steigt,
zeigt die kriminelle Kalkulation, dass sich das nicht lohnt - und das Geschäftsmodell bricht zusammen.

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta