Anklage wegen Abgabenhinterziehung im Zusammenhang mit Millionen-Provisionen
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Anklage gegen einen ehemaligen Finanzminister sowie zwei Unternehmer
- Vorwurf der Abgabenhinterziehung zu verdeckten Zahlungen aus der Privatisierung von Bundeswohnungen und der Einmietung in ein Linzer Bürogebäude
- Der mutmaßliche Steuerschaden für die Republik Österreich beläuft sich auf rund 4,9 Millionen Euro
Presseinformation, 17.06.2026
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegen drei Personen eingebracht. Den Angeklagten – einem ehemaligen Finanzminister sowie zwei Unternehmern – wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung zur Last gelegt.
Steuerliche Aufarbeitung des BUWOG-Verfahrens
Hintergrund der Anklage sind die gerichtlich festgestellten Bestechungszahlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (BUWOG) sowie die Einmietung der Finanzdienststellen in den Linzer „Terminal Tower“. Wie durch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig entschieden wurde, flossen bei diesen Vorgängen rund zehn Millionen Euro an „Schmiergeldern“. Für diese Bestechungs- und Untreuehandlungen wurden die Angeklagten bereits rechtskräftig zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Die nunmehrige Anklage betrifft ausschließlich die Frage der Versteuerung dieser Geldflüsse. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten vor, die ihnen damals zugeflossenen Bestechungsgelder in ihren Einkommensteuererklärungen der Jahre 2005 bis 2007 gegenüber den Steuerbehörden bewusst verschwiegen und damit nicht versteuert zu haben. Dadurch sollen sie zu niedrige Abgabenfestsetzungen bewirkt und Steuern in Höhe von insgesamt rund 4,9 Millionen Euro hinterzogen haben. Die Anklageschrift legt den drei Personen zudem zur Last, sich bei dieser Steuerhinterziehung aktiv und wechselseitig unterstützt zu haben.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren ist zwar eine Selbstanzeige von zwei Angeklagten bei den Finanzbehörden erfolgt. Eine Selbstanzeige befreit laut Gesetz aber nur dann von einer Strafe, wenn man den Sachverhalt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß offenlegt. Dies ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren jedoch nichtzutreffend und konnte daher nicht strafbefreiend gewertet werden.
Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung beträgt eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages. Neben der Geldstrafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich. Die Anklage erfolgte nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.
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