Verfahrenskomplex CASAG: Anklage wegen Vorteilszuwendung
- Anklage gegen Unternehmer Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung
- Gleichzeitige Teileinstellung betreffend weitere Vorwürfe
Presseinformation, 31. März 2025
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt in einem Verfahrensstrang des Verfahrenskomplex CASAG Anklage gegen den Unternehmer Ronny Pecik wegen Vorteilszuwendung (§ 307a StGB). Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.
Konkret soll Pecik dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministeriums für Finanzen MMag. Thomas Schmid mehrfach Luxusautos im Hochpreissegment unentgeltlich überlassen und Rechnungen eines Schneiders für zehn Herrenanzüge bezahlt haben, wodurch Pecik insgesamt Vorteile im Wert von 17.300 Euro gewährt habe. Im Gegenzug soll der Kabinettchef und Generalsekretär den Unternehmer bei seinen Anliegen unterstützt und ihm beispielsweise schnell und unkompliziert Termine beim Bundesminister für Finanzen verschafft haben.
Laut Anklage habe der Angeklagte damit dem damaligen Kabinettschef und Generalsekretär des Bundesministers für Finanzen MMag. Thomas Schmid für die in seinen Aufgabenbereich fallende koordinierende, unterstützende und beratende Tätigkeit für den Bundesminister für Finanzen korruptionsstrafrechtlich relevante Vorteile gewährt. Damit sei der Straftatbestand der Vorteilszuwendung (§ 307a StGB) erfüllt, wonach es u.a. auch strafbar ist, einem Amtsträger einen ungebührlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, wenn es sich dabei um die pflichtgemäße Vornahme eines Amtsgeschäfts handelt.
Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe (§ 307a Abs 2 erster Fall StGB).
Die Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe in diesem Zusammenhang gegen Ronny Pecik waren mangels Nachweisbarkeit der subjektiven Tatseite hingegen teileinzustellen.
Aufgrund des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen wurde MMag. Thomas Schmid auch wegen der ihn treffenden korrespondierenden Vorwürfe der Vorteilsannahme bereits im November 2024 der Kronzeugenstatus zuerkannt und das diesbezügliche Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt (siehe Presseinformation: Verfahrenskomplex CASAG: Kronzeugenstatus zuerkannt).
Die Anklage erfolgte nach Erstattung eines Vorhabensberichtes an die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrates.
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