Verfahrenskomplex CASAG: Anklage wegen Amtsmissbrauchs bei Postenbesetzung
- Anklage gegen zwei Beamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt
- Anklage wegen Bestimmung zum Amtsmissbrauch gegen Nationalratsabgeordneten August Wöginger
Presseinformation, 15.05.2025
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Landesgericht Linz eine Anklage gegen den Nationalratsabgeordneten August Wöginger und zwei Beamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt (§§ 12 2. Fall, 302 StGB bzw. § 302 Abs 1 StGB) eingebracht.
Konkret sollen die beiden Beamten als Vorsitzender bzw. als Mitglied der Begutachtungskommission zur Besetzung der Funktion eines Vorstandes bzw. einer Vorständin des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (FA BRS) tätig geworden sein, obwohl sie befangen waren.
Dabei sollen sie einen Kandidaten aus parteipolitischen Erwägungen an die erste Stelle gereiht haben, obwohl dieser im Vergleich zu den Mitbewerber:innen tatsächlich weniger geeignet gewesen sein soll. Dadurch seien Mitbewerber:innen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung sowie in ihrem Recht auf objektive Beurteilung ihrer Eignung ausschließlich aufgrund ihrer Fähigkeiten und Leistungen geschädigt worden.
August Wöginger wird als sogenannter Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt. Er steht mutmaßlich am Beginn einer sogenannten Bestimmungskette:
Konkret soll der später bevorzugte Kandidat als Parteifreund an Wöginger herangetreten sein und um dessen Unterstützung bei der Erlangung des Postens des Vorstandes des FA BRS ersucht haben. Wöginger wiederum soll sich an den ehemaligen Kabinettchef und Generalsekretär im Finanzministerium, MMag. Thomas Schmid, gewandt haben, um diese Unterstützung zu gewährleisten. Der Generalsekretär wiederum soll daraufhin auf einen der beiden mitangeklagten Beamten des Finanzministeriums Einfluss genommen haben, um die gewünschte Reihung zu erwirken. Der andere – hochrangige – Beamte, der Wöginger und dem Kandidaten parteipolitisch nahe gestanden ist, soll als Vorsitzender der Begutachtungskommission aus eigenem Antrieb an der rechtswidrigen Postenbesetzung mitgewirkt haben.
Schmid sagte über den Wunsch Wögingers und seine eigene Einflussnahme im Zuge der Ermittlungen zum CASAG-Verfahren bei seiner Einvernahme vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aus. Der Sachverhalt ist damit Teil der bekannten Kronzeugenentscheidung für Thomas Schmid (siehe: Verfahrenskomplex CASAG: Kronzeugenstatus zuerkannt).
Bundesverwaltungsgericht stellte Rechtsverletzung und Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung fest
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Zuge einer Beschwerde der damals unterlegenen – bestgeeigneten - Bewerberin bereits in einem Erkenntnis Rechtsverletzungen rechtskräftig festgestellt. Insbesondere wurde unter anderem auch eine Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung (Anm.: „Parteibuchwirtschaft“) bei der Postenbesetzung am Finanzamt Braunau durch das Bundesverwaltungsgericht erkannt. Eine Diskriminierung bei dieser Postenvergabe wurde überdies auch durch die Bundes-Gleichbehandlungskommission festgestellt.
Im Strafverfahren geht es nunmehr darum, ob die drei Angeklagten für diese Rechtsverletzungen strafrechtlich verantwortlich sind.
Die eingebrachte Anklage ist ein Teilaspekt zur Aufarbeitung des Verfahrenskomplexes CASAG und erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrates.
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