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Causa Okkultbetrug: Anklagen wegen Betrugs

  • Anklageschrift gegen drei Personen wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, krimineller Vereinigung und Geldwäscherei
  • Zumindest 19 Opfer um 1,8 Millionen Euro betrogen
  • Ermittlungen gegen eine weitere Beschuldigte laufen noch


Presseinformation, 31.07.2025

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt Anklage in der Causa Okkultbetrug gegen drei Personen wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, krimineller Vereinigung und Geldwäscherei (§§ 146 ff, § 278 und § 165 StGB). Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht.

Die Hauptangeklagte soll sich als sogenannte Schamanin ausgegeben und behauptet haben, die Opfer seien von einem Fluch befallen, der diese oder ihnen nahestehende Personen schädigen könne. Gegen Entgelt könne man den Fluch und bevorstehendes Unheil abwenden. Auch soll sie die vermeintliche Reinigung von Wertgegenständen mit der Zusage angeboten haben, diese zu verbrennen oder vermeintlich gereinigt zu retournieren. Regelmäßig sollen sogenannte Rituale mit den Geschädigten zum Nachweis der von ihr selbst so genannten „bösen Energie“ bzw. eines „Dämons, der das Opfer befallen hatte“, durchgeführt worden sein. Teilweise sollen den Opfern auch Bedürftigkeit, dringend anstehende medizinische Behandlungen oder Renovierungsarbeiten zur Herauslockung von Darlehen vorgetäuscht worden sein. Die Opfer gaben Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände heraus.

Eine weitere mutmaßliche Hauptverantwortliche ist flüchtig, sie ist zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben. 

Tatsächlich sollen die Vermögenswerte weder verbrannt noch retourniert, sondern zur Finanzierung des eigenen Lebensstils verwendet und gewinnbringend angelegt worden sein, etwa durch Investitionen in Liegenschaften und Gold. Auf diese Art und Weise sollen zumindest 19 Opfer mit einer Summe von rund 1,8 Millionen Euro geschädigt worden seien.

Die beiden mitangeklagten Beitragstäter sollen von der Vorgangsweise der Haupttäterinnen gewusst haben und ihnen die Übernahme und Verwertung der erbeuteten Vermögenswerte zugesagt und durchgeführt haben.

Die drei Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Das Strafmaß beträgt von einem bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Im Zuge erster Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wurde von einem Schaden von über 5 Millionen Euro ausgegangen, woraus sich die Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ergibt.

Rückfragen & Kontakt

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
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