Causa My First Plant: Anklage wegen Betrugs
- Anklageschrift gegen zwei Personen wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs
- Zumindest 5.600 Opfer um über 13 Millionen Euro geschädigt
- Ermittlungen gegen einen Beschuldigten laufen noch
Presseinformation, 12.06.2025
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt Anklage in der Causa My First Plant (MFP) gegen zwei Personen wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs (§§ 146 ff StGB). Eine entsprechende Anklageschrift wurde beim Landesgericht Klagenfurt eingebracht.
Die beiden Verantwortlichen der My First Plant GmbH hatten Investments in Hanfpflanzenplantagen für die Produktion legaler Cannabisprodukte angeboten und den Anlegern dafür Renditen von 30 bis 40 Prozent jährlich versprochen. Tatsächlich wurden jedoch über 5.600 Anleger um insgesamt über 13 Millionen Euro geschädigt und mit den Investments der Anleger das teils aufwändige Vertriebssystem sowie der eigene Lebensstil der Angeklagten finanziert.
Gewinne für Anleger aus den Einzahlungen neuer Anleger nach Art eines Ponzi-Systems
Beworben wurden die Anlagemöglichkeit mit einer professionell gestalteten Website, umfangreichen Social Media-Kampagnen und aufwändigen Veranstaltungen. Die angeworbenen Kunden sollten am Ertrag der Hanfpflanzen beteiligt werden und bereits ein halbes Jahr nach Unternehmensgründung erste Gewinne ausgezahlt bekommen. Anfangs wurden auch Gelder an die Investoren ausbezahlt. Allerdings sollen diese nicht auf Basis von Ernteerträgen der Hanfpflanzen ausgeschüttet worden sein. Vielmehr sollen diese Auszahlungen nach Art eines sogenannten Ponzi-Systems aus dem Geld neuer Anleger finanziert worden sein. Tatsächlich wurde nämlich nur ein Teil der Hanfpflanzen auch angepflanzt, und auch diese Pflanzen waren teils verdorben bzw. die Produktion gescheitert. Auch konnten keine Verträge mit Großabnehmern abgeschlossen werden. Die My First Plant GmbH arbeitete damit zu keinem Zeitpunkt ertragreich, sodass letztlich immerzu Neueinzahlungen von Investoren für Ausschüttungen herangezogen worden sein sollen.
Der fehlende wirtschaftliche Erfolg wurde aber vor den Anlegern verborgen gehalten und wurden darüber hinaus die Ernteerträge den Anlegern gegenüber auf den digitalen Monitoren ihrer persönlichen Kundenaccounts falsch dargestellt und in Newslettern faktenwidrig diverse Erfolge vorgespiegelt – bspw. etwa über den vermeintlich erfolgreichen Betrieb einer Halle in der Schweiz.
Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf rund 13 Millionen Euro. Das Strafmaß beträgt Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Die diesbezüglichen Ermittlungen gegen einen weiteren Beschuldigte laufen noch. Die Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere Personen und den insolventen Verband wurden eingestellt.
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