Verfahrenskomplex Commerzialbank: Anklage in Causa Polizei-Weihnachtsfeiern
- Anklage gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Commerzialbank Mattersburg wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB)
- Diversion für einen Polizeibeamten wegen Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB), Diversionsangebote an drei weitere
- Gleichzeitige Einstellung gegen zwei weitere Ex-Bankvorstände
Presseinformation, 25.11.2024
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt in der Causa Commerzialbank Anklage gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Commerzialbank Mattersburg wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung. Ein entsprechender Strafantrag wurde beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht.
Laut Anklage habe die Commerzialbank Mattersburg auf Veranlassung des damaligen Vorstandsmitglieds in mehreren Jahren die Weihnachtsfeiern von drei Polizeiinspektionen aus dem Raum Mattersburg bezahlt, um diese in ihrer Tätigkeit zu beeinflussen. Das Strafmaß für Vorteilszuwendung zur Beeinflussung beträgt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe (§ 307b StGB).
Umgekehrt wird vier großteils führenden Polizeibeamten dieser drei Polizeiinspektionen die entsprechende Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) vorgeworfen, da sie die Kostenübernahme der Weihnachtsfeiern durch die Commerzialbank Mattersburg für ihre jeweiligen Polizeiinspektion angenommen haben. Alle vier haben die gesetzlichen Voraussetzungen für das Angebot einer Diversion statt einer entsprechenden Anklage erfüllt:
- Ein Polizeibeamter war voll inhaltlich geständig, weswegen eine Diversion in Form einer Probezeit möglich war.
- Die drei Weiteren haben jedenfalls die Verantwortung übernommen, weswegen Zweien eine Diversion in Form eines Geldbetrages und Einem eine Diversion in Form einer Probezeit angeboten wurde. Das Verfahren dazu ist noch offen.
- gegen dieses Vorstandsmitglied, da teils schon der objektive Tatbestand, teils auch die subjektive Tatseite nicht nachweisbar war;
- gegen den Vorstandsvorsitzenden, da dieser im Gesamt-Verfahrenskomplex mittlerweile rechtskräftig verurteilt und in weiteren Punkten bereits angeklagt wurde, weswegen durch dieses Delikt keine wesentliche (Zusatz-)Strafe zu erwarten ist und daher auf die Anklage gesetzlich verzichtet wurde (§ 192 Abs 1 Z 1 StPO).
Der Strafantrag, die Diversionen sowie die Teileinstellung der Ermittlungen erfolgten nach Genehmigung der entsprechenden Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats.
Die eingebrachte Anklage ist ein Teilaspekt des laufenden strafrechtlichen Verfahrens zur Aufarbeitung der Insolvenz der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG (kurz: Commerzialbank Mattersburg).
Zum Verfahrenskomplex Commerzialbank
Im Verfahrenskomplex Commerzialbank ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
(WKStA) gemeinsam mit der SOKO Commerz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zudem weiterhin wegen gewerbsmäßig schweren Betruges, Untreue, Betrügerischer Krida, Bilanzfälschung, Geldwäscherei sowie wegen diverser Korruptionsvorwürfe. Derzeit wird von einem Schaden in der Größenordnung von zumindest 600 Millionen Euro ausgegangen.
(Siehe auch Presseinformation:
Verfahrenskomplex Commerzialbank: Anklage gegen zwei Ex-Bankvorstände und drei Unternehmer)
Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta