Verfahrenskomplex CASAG: Falschaussage
- Einstellung der Ermittlungen gegen MMag. Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) als Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss
- Keine Ermittlungen gegen MMag. Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) als Zeuge in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien mangels Anfangsverdachts
Presseinformation, 05.11.2024
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen MMag. Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB) eingestellt bzw. in einem weiteren Verfahren mangels Anfangsverdachts zurückgelegt.
Den ursprünglichen Ermittlungen lag der Anfangsverdacht zugrunde, dass MMag. Schmid bei seiner Befragung als Auskunftsperson im Ibiza-Untersuchungsausschuss im Juni 2020 falsche Angaben gemacht haben soll. Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zeigte, dass die betreffenden Aussagen von MMag. Schmid vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen. Die Ermittlungen waren daher einzustellen.
In einer weiteren Anzeige gegen MMag. Schmid war diesem vorgeworfen worden bei seiner Vernehmung als Zeuge in der Hauptverhandlung gegen Sebastian Kurz (und andere) wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien im Dezember 2023 falsch ausgesagt zu haben (siehe: Presseinformation CASAG § 288 StGB Kurz ua (justiz.gv.at)).
Mangels Anfangsverdachts waren diesbezüglich jedoch
keine Ermittlungen einzuleiten, zumal keine entsprechenden Anhaltspunkte für
die in der Anzeige angeführten behaupteten Falschangaben in der Zeugenaussage
vorliegen und das Gericht die Aussage des MMag. Schmid im Rahmen seiner
Beweiswürdigung für glaubwürdig erachtete.
Sowohl die Zurücklegung der Anzeige als auch die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.
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