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Richtigstellung zum aktuellen Medienbericht der Kronenzeitung

Presseinformation, 11.04.2024

Um der weiteren Verbreitung von Fehlinformationen vorzubeugen, sieht sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu folgender Richtigstellung eines Medienberichts veranlasst:

Die „Kronenzeitung“ berichtet in ihrer heutigen Ausgabe (11.04.2024; „Chefankläger von Kurz…“) über Personalia der Staatsanwaltschaft. Dazu ist Folgendes festzuhalten:

1. Grundsätzlich werden Personalia der Staatsanwaltschaft nicht kommentiert, das betrifft sowohl Abgänge zu anderen Behörden, als auch Neuzugänge von anderen Behörden. Da der Medienbericht jedoch Fehlinformationen betreffend namentlich genannter Mitarbeiter:innen der Staatsanwaltschaft als auch etwaig gezogener Schlüsse enthält, muss dem auf diesem Weg begegnet werden.

2. Die Fehlinformationen betreffen unter anderem folgende Punkte:

  • Das Ermittlungsteam von Staatsanwält:innen im CASAG-Verfahrenskomplex („Ibiza-Komplex“ lt. Kronenzeitung, in dem es u.a. um mutmaßliche Inseratenkorruption geht) ist nicht mit der als Gruppe im Bericht genannten Staatsanwält:innen ident.
  • Die Hälfte der Genannten, namentlich Oberstaatsanwältin Mag.a Elisabeth Täubl und Oberstaatsanwalt Dr. René Ruprecht waren die vergangenen sieben Jahre lang als Mediensprecher:innen der Behörde tätig und haben nie im vom Kronenzeitungsbericht genannten „Ibiza-Komplex“ ermittelt. Ruprecht ist auch weiterhin Mediensprecher der Behörde.
  • Elisabeth Täubl wechselte zuletzt an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) nach Den Haag. Die diesbezügliche Bewerbungsphase hatte bereits vor fast zwei Jahren begonnen.
  • Mag.a Christina Jilek ist nicht bei der Staatsanwaltschaft Graz tätig, sondern zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) gewechselt. Dies ist auf der dortigen Website auch öffentlich ersichtlich.Da auch ihr Wechsel lange avisiert war, kann es diesbezüglich auch nicht zu den hergestellten Missverständnissen gekommen sein.
  • Darüber hinaus sind dem Ermittlungsteam, das im CASAG-Verfahrenskomplex ermittelt, mehr Personen zugeteilt, als die genannten.

3. Bedauerlicher Weise wurde die Behörde im Zuge etwaiger Recherchen weder zu diesen Punkten befragt, und auch in keiner anderen Weise die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Bei Einhaltung dieses Grundsatzes hätten sich jedenfalls die oben angegebenen Fehlinformationen sofort richtigstellen lassen und etwaig auch andere Schlussfolgerungen oder ein anderes Gesamtbild der Situation ergeben.

4. Zum besseren Verständnis der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft ist generell festzuhalten:

  • Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind derzeit über 200 Ermittlungsverfahren anhängig, und rund 45 Staatsanwält:innen tätig. Nur ein Bruchteil der Verfahren ist medial bekannt, da der gesetzliche Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens gilt (u.a. wg. Ermittlungstaktik, Persönlichkeitsrechte, uvm.). Der CASAG-Verfahrenskomplex bildet nur einen Teil davon.
  • Im Normalfall wird ein Fall von eine:r Staatsanwält:in betreut, in umfangreichen oder komplexen Verfahren werden Ermittlungsteams gebildet, in die mehrere Staatsanwält:innen in unterschiedlichem Umfang involviert sind. Grund dafür sind unter anderem, dass verschiedene Teilaspekte und Verfahrensstränge zeitgleich effizienter bearbeitet werden können, die Teams je nach Verfahrensfortschritt vergrößert oder verkleinert werden können, und auch Wechsel in der Zuteilung oder Abgänge kompensiert werden können sowie der Wissenstransfer gewährleistet bleibt. Gerade bei länger dauernden Verfahren ist es immer wieder der Fall, dass Mitarbeiter:innen einen Funktionswechsel vollziehen: Kolleg:innen wechseln zu Gericht, zur Generalprokuratur, ins BMJ, ebenso wie von Gerichten und anderen Staatsanwaltschaften zur WKStA.
  • Gerade im CASAG-Verfahrenskomplex bedurfte es mehrerer Staatsanwält:innen, um unterschiedliche Stränge zu bearbeiten. Zuletzt wurden immer mehr Verfahrensstränge abgearbeitet (siehe dazu die umfassende Medienberichterstattung zu Anklagen, Einstellungen und Vorhabensberichten).
  • Aufgrund der besonderen Erfahrungen und Qualifikationen finden die Staatsanwält:innen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Bewerbungsverfahren um andere Funktionen sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene entsprechend oft Berücksichtigung.

Aufgrund der gennannten Gründe und anderer organisatorischer Vorkehrungen bleibt die Bearbeitung von Verfahren jedenfalls stets gewährleistet. Die Medienstelle der WKStA ist für Medienanfragen stets unter den angeführten Kontaktmöglichkeiten erreichbar.

Rückfragen & Kontakt:
Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta