Zur Hauptnavigation [1] Zum Inhalt [2]

Causa Wirtschaftsbund Vorarlberg: Anklageerhebung und Teileinstellungen

  • Anklageerhebung gegen Mag. Karl-Heinz Rüdisser und weitere drei Personen wegen Untreue (§ 153 StGB) und Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB)
  • Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen den Österreichischen Wirtschaftsbund, Landesgruppe Vorarlberg  wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB)
  • Verfahren wegen weiterer Vorwürfe gegen die vier Angeklagten und den Wirtschaftsbund Vorarlberg teileingestellt

Presseinformation, 18.11.2024

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erhebt Anklage in der sogenannten Causa Wirtschaftsbund Vorarlberg und hat beim Landesgericht Feldkirch vor Kurzem einen Strafantrag gegen vier natürliche Personen wegen des Vorwurfs der Untreue (§ 153 StGB) und Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB) bzw. Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB) eingebracht.

Ebenso wurde ein Antrag auf Verhängung einer Verbandsgeldbuße gegen den Österreichischen Wirtschaftsbund, Landesgruppe Vorarlberg (Wirtschaftsbund Vorarlberg) wegen Vorteilszuwendung zur Beeinflussung (§ 307b StGB) eingebracht.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft habe Mag. Rüdisser in seiner Funktion als damaliger Landesstatthalter und Wirtschaftslandesrat des Landes Vorarlberg die Zuwendung korruptionsstrafrechtlich relevanter Vorteile mit Verantwortlichen des Wirtschaftsbundes Vorarlberg mit dem Vorsatz vereinbart, sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen zu lassen und diese Vorteile in der Folge auch angenommen. Konkret soll er mit den weiteren Angeklagten in ihrer Funktion als Verantwortliche des Wirtschaftsbundes Vorarlberg vereinbart haben, dass der Wirtschaftsbund Vorarlberg die Kosten für mehrere von ihm veranstaltete Weihnachtsfeiern sowie sein Abschiedsessen zwischen 2013 und 2019 übernimmt.

Ebenso habe er damit die drei Verantwortlichen zur Untreue gegenüber dem Wirtschaftsbund Vorarlberg bestimmt.

Den drei angeklagten Verantwortlichen des Wirtschaftsbundes Vorarlberg ihrerseits wird durch Bezahlung der Rechnungen für die Feiern wiederum Vorteilszuwendung zur Beeinflussung und Untreue zum Nachteil des Wirtschaftsbundes Vorarlberg zur Last gelegt.

Das Strafmaß beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Gleichzeitig wurde ein anderer Teil der Ermittlungen wegen weiterer Vorwürfe im Zusammenhang mit Zuwendungen des Wirtschaftsbundes Vorarlberg an Mag. Rüdisser (bzw. seinen Nachfolger als Wirtschaftslandesrat) gegen ihn selbst und die drei weiteren Angeklagten mangels Nachweis der subjektiven Tatseite teileingestellt; ebenso gegen den Wirtschaftsbund Vorarlberg.

Der Strafantrag gegen Mag. Rüdisser und die drei weiteren Personen sowie die Teileinstellung der Ermittlungen erfolgten nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in dieser Causa sind damit abgeschlossen.

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA)
Medienstelle
+43 676 8989 23115
medienstelle.wksta@justiz.gv.at
www.justiz.gv.at/wksta