Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption

Öffnungszeiten
Einschränkung des Parteienverkehrs in der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Ab 1. Juli 2020 findet der Parteienverkehr in der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ausnahmslos nach telefonischer Terminvereinbarung dienstags zwischen 8 Uhr und 12 Uhr statt. Für die Terminvereinbarung erreichen Sie die WKStA unter der Telefonnummer 01/52152 5930 werktags zwischen 7:30 und 15:30 Uhr.
Der Parteienverkehr am Dienstag von 8-12 Uhr kann nur von Personen mit 3G Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Dies wird kontrolliert, wer die Voraussetzungen nicht nachweisen kann, wird nicht eingelassen.
Bitte richten sie ihre Anliegen vorwiegend schriftlich an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Anträge auf Auskünfte aus dem Verbandsregister sind postalisch bzw. per Fax an die WKStA zu richten oder persönlich durch Einwurf in den Einlaufpostkasten im Eingangsbereich einzubringen.
Für dringende Anzeigeerstattungen wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeidienstelle.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Erreichbarkeit
Adresse
Barrierefreiheit
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Elektronische Eingaben
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Dafür steht neben dem Postweg oder Telefax ausschließlich der elektronische Rechtsverkehr zur Verfügung. Über nachstehenden Link können Sie online Eingaben an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften richten.
Videokonferenz
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen, Gebühren aus dem Grundbuch sowie Sonstiges
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren ausgenommen Grundbuch