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Öffnungszeiten

Amtsstunden:
Montag bis Freitag: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Diese zeitliche Einschränkung gilt für den gesamten Verkehr nicht vorgeladener Personen (einschließlich berufsmäßiger Parteienvertreter) in den Amtsräumen wie auch für den Parteienverkehr im Rahmen telefonischer Kontaktaufnahmen. Die Behandlung des Vorbringens unvertretener Parteien im Rahmen des Parteienverkehrs erfolgt ausnahmslos erst nach erfolgter Anmeldung in der Teamassistenz.


Aufgrund der derzeitigen Pandemie-Lage sind persönliche Vorsprachen bis auf Weiteres nur in Ausnahmefällen gestattet und ohne vorherige telefonische Anmeldung nicht möglich.

AKTENEINSICHT - Anmeldesystem: Akteneinsicht vor Ort ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft möglich und findet ausschließlich während der oben angeführten Parteienverkehrszeiten statt. Aus administrativen Gründen ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann. Auf die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im Amtsgebäude wird hingewiesen.

Erreichbarkeit

Telefon: +43 (0)2622 21510

Fax: +43 (0)2622 21510 396396

Adresse

2700 Wiener Neustadt

Neunkirchner Straße 17

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Staatsanwaltschaft befindet sich etwa zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof Wiener Neustadt entfernt. Über diesen besteht eine Anbindung an die Südbahn und zahlreiche weitere Eisenbahnlinien. Innerstädtisch stehen mehrere Buslinien zur Verfügung (Verkehrsbetrieb der Stadt Wr. Neustadt).

Parkmöglichkeiten

Die Behörde befindet sich in einer Fußgängerzone. Parken ist kostenpflichtig außerhalb der Neunkirchner Straße möglich (innerstädtische Kurzparkzone bzw. Parkgaragen). Es empfiehlt sich, bei Terminen im Haus einige Zeit zur Parkplatzsuche einzukalkulieren oder eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Erwägung zu ziehen.

Barrierefreiheit

Zugang

Der Zugang über die Neunkirchner Straße ist ebenerdig; ein Lift sowie ein behindertengerechtes WC sind vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT79 0100 0000 0546 1307

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT75 0100 0000 0546 1864

BIC: BUNDATWW