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Zuständigkeit

Die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) sind in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert über 15.000 Euro und - unabhängig vom Streitwert - bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten und Amtshaftungsfälle) zuständig. Zu beachten ist, dass bestimmte Rechtssachen aber - unabhängig vom Streitwert - den Bezirksgerichten zugewiesen sind (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten).

Im Strafrechtsbereich sind die Landesgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig, für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung).

In zweiter Instanz sind die Landesgerichte für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.

Das Landesgericht Wiener Neustadt ist für die niederösterreichischen politischen Bezirke Baden, Mödling, Neunkirchen und Wiener Neustadt sowie für die Statutarstadt Wiener Neustadt örtlich zuständig.

Sprengel des Landesgerichtes Wiener Neustadt