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Geschichtliches

Die frühe Justiz in der Nova Civitas

Das erste Mal wird ein Stadtrichter für die vom Babenbergerherzog Leopold gegründete Nova Civitas im Jahr 1232 urkundlich erwähnt. "Ruediger richter zu Neustadt" ist als Zeuge eines Güterankaufes angeführt.

Die damaligen Richter waren Beamte des Landesfürsten und diesem auch aus ihren Amtseinnahmen tributpflichtig. Ihnen oblag jedoch nicht nur die Rechtsprechung sondern auch die Verwaltung der Stadt. Im Rahmen der Rechtsprechung war der Wiener Neustädter Stadtrichter auch als Landrichter für die umliegenden Gemeinden (im Süden bis Hartberg, im Osten bis zur ungarischen Grenze, im Norden bis zur Piesting) zuständig - was die aktuelle Diskussion über die Größe der Bezirksgerichtssprengel etwas zu relativieren vermag.

Vom Stadtrichter wurde auch die Blutgerichtsbarkeit über die gesamte "Pittener Mark" ausgeübt. Ihm unterstanden jedoch nur die Bürger, nicht die Adeligen und ihr Gesinde und auch nicht Bewohner der Klöster und Ordenshäuser.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die damalige Einrichtung der "Judengerichtsbarkeit": Die Juden unterstanden zwar dem Stadtrichter, für alltägliche Fälle war jedoch ein eigens ernannter Judenrichter zuständig, der vor der Synagoge Gericht hielt.

Bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts war der Stadtrichter die einflußreichste Amtsperson der Stadt. Dies änderte sich erst durch Herzog Rudolf IV. "der Stifter", der eine eigene Stadtverwaltung einrichtete und so den Aufgabenbereich des Stadtrichters einschränkte.

Die Wiener Neustädter Justiz in der Neuzeit

Das Stattgerichts-Haus (Tuschezeichnung um 1700)1474 übersiedelte schließlich das Gerichtshaus an die Adresse Hauptplatz 3 an der Ecke Hauptplatz/Neunkirchner Straße. Das Amt des Stadtrichters verlor weiter an Ansehen, geringfügige Sachen wurden ihm gar nicht mehr vorgelegt, sondern vom Rat der Stadt selbst behandelt. Häufig war es damals der Fall, dass der Posten nur als Sprungbrett zum Bürgermeisteramt diente.

Aufsehenerregende Prozesse

Im 16. Jahrhundert war Wiener Neustadt Schauplatz des aufsehenerregenden Prozesses gegen die des Hochverrates angeklagten Adeligen Puchheim und Eytzinger und sieben Wiener Ratsherren, der als "Wiener Neustädter Blutsgericht" bekannt geworden ist. Die Schuldigen wurden damals von einem von Erzherzog Ferdinand eingesetzten Tribunal aus spanischen und niederländischen Juristen zum Tode verurteilt. Der gesamte Prozess fand im Freien am Hauptplatz unter großem Publikumsandrang statt.

"Gewöhnliche" Strafsachen wurden vom Richter als Vorsitzenden, dem Bürgermeister, zwölf Ratsmitgliedern und zwölf Beisitzern abgehandelt, Zivilverfahren vom Richter und sechs bis acht Beisitzern.

1555 wurden vor einem solchen "großen Tribunal" zwei Kirchendiebe, die in die Schatzkammer des Wiener Neustädter Domes eingedrungen waren, zum Tode verurteilt, "mit glühenden Zangen zerrissen und daraufhin aufgehängt".

Im 16. Jahrhundert kam es wie überall auch vermehrt zu Anklagen gegen Zauberer und Hexen. Von diesen sei nur das Verfahren gegen die angebliche Hexe Afra SCHICK erwähnt, die 1671 zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt worden war.

Kein Hexenprozess aber wegen der beiden wegen Hochverrates Angklagten weithin bekannt geworden war das Verfahren gegen die ungarischen Magnaten Peter Graf ZRINYI, Banus von Kroatien, und Franz FRANGEPAN, Markgraf der Küstenlande. Nachdem sie zum Tode verurteilt waren erwies sich ihre Hinrichtung am 21. April 1671 als Desaster. Der argbetrunkene Scharfrichter verletzte die Delinquenten zunächst schwer an Schultern und Armen, bevor es ihm gelang, ihnen den Kopf abzutrennen. Aufgrund der Reaktionen der empörten Zuschauer wurde er daraufhin selbst zur Zwangsarbeit verurteilt und des Landes verwiesen.

Missstände, Verfahren und Reformen

Im 17. Jahrhundert gab es auch immer wieder Beschwerden darüber, dass Richter, Räte und Sekretäre gegen Entgelt für Parteien "Advokatendienste" leisteten, was zu mehreren Ermahnungen durch die Niederösterreichische Regierung führte, die auch die lange Prozessdauer beanstandete. Die damals dafür genannten Gründe waren: Mangel an Erfahrenheit, Überforderung, Kränklichkeit und hohes Alter der Richter. Kein Grund zur Beanstandung war jedoch, dass sämtliche Gerichtspersonen zu Neujahr mit großen Mengen Wein bestochen wurden - derartige "Weinverehrungen" waren bis zum Hofkanzler hinauf üblich.

Seit 1770 fanden die Gerichtsverhandlungen im heutigen als Sitzungssaal verwendeten Saal des Ratshauses Hauptplatz 1 statt. Die Urteile wurden vom Balkon des Ratshauses verkündet - bei bloßen Körperstrafen nur durch einen Sekretär, bei Todesstrafen feierlich an Anwesenheit des gesamten, in schwarzen Roben gekleideten Magistrates.

1785 erlosch durch die Verwaltungsreform Kaiser Joseph II. das Amt des Stadtrichters. Der Stadtmagistrat wurde zum Gerichtsstand für den gesamten "Burgfriedensbezirk", der sich bis Felixdorf erstreckte. Recht wurde unter dem Vorsitz des Bürgermeisters von vier geprüften Justizräten sowohl in Straf- als auch in Zivilsachen gesprochen. Das letzte Todesurteil vom Rathausbalkon wurde 1806 verkündet.

Nach der Revolution

Nach 1848 wurden Justiz und Verwaltung in allen Instanzen voneinander getrennt. Niederösterreich wurde in vier Landesgerichtssprengel aufgeteilt (Wien, Wiener Neustadt, St. Pölten und Krems), wovon der Wiener Neustädter Sprengel neun Bezirksgerichte (Baden, Pottenstein, Ebreichsdorf, Wiener Neustadt, Gutenstein, Neunkirchen, Aspang, Gloggnitz und Krumbach) umfasste. Davon war nur Neunkirchen als Collegial-Gericht ein "Bezirksgericht I. Classe", das auch zur Strafrechtspflege befugt war. Der Rest waren "Bezirksgerichte II. und III. Classe".

Mitte des 19. Jahrhunderts bestand das Personal des Landesgerichtes Wiener Neustadt aus einem Präsidenten, fünf Landesgerichtsräten, einem Sekretär, einem Archivar, fünf Kanzlisten, einem Kerkermeister, zwei Gefangenenaufsehern, zwei Gerichtsvollziehern, zwei Amtsdienern und Hausknechten.

Als 1850 die Geschwornengerichtsbarkeit eingerichtet wurde machte sich die Platznot in den dafür im zweiten Stock des Ratshauses eingerichteten Sälen erstmals bemerkbar.

Die Behördenreform 1851 brachte die Wiederherstellung der vier niederösterreichsichen Kreisämter, die sowohl Verwaltung als auch Rechtsprechung wahrnahmen. 1853 wurde schließlich das Kreisgericht Wiener Neustadt mit den Bezirksgerichten Aspang, Baden, Ebreichsdorf, Gloggnitz, Gutenstein, Kirchschlag, Neunkirchen, Pottenstein und Wiener Neustadt geschaffen, das im Haus Herrengasse 10 etabliert war.

Diese und die späteren Reformen der damaligen Zeit ließen den Ruf nach einer angemessenen Unterbringung des Gerichtshofes laut werden.

Errichtung des Gebäudes des Kreisgerichtes Wiener Neustadt

reckturm.jpgDieses Vorhaben erwies sich allerdings als mühsamer und langwieriger als erwartet. Bereits 1865 gab es erste Bestrebungen des damaligen Kreisgerichtspräsidenten Franz BABITSCH, das Kreisgericht doch in einer ehemaligen Zuckerfabrik unterzubringen, die jedoch rasch durch die vorgesetzten Behörden wieder verworfen wurden. Das gleiche Schicksal ereilte zahlreiche weitere Anregungen und Vorschläge, die bis zu einem Neubau reichten. Involviert war auch die Stadtgemeinde, die ein großes Interesse am Verbleib dieser wichtigen Einrichtung in der Stadt hatte.

1873 wurde ein Bauplatz in der Nähe des heutigen Porsche-Ringes in Aussicht genommen und um 24.000 Gulden vom Fabrikanten Michael HAINISCH angekauft. Kurze Zeit später (1876) wurde er aber wieder - um 13.000 Gulden - an die Stadt weiterverkauft. Gleichzeitig gab es Bemühungen ein Grundstück der k.k. Forstverwaltung am (damaligen) Stadtrand am südlichen Ende des Glacis (dem heutigen Stadtpark), in der Nähe der "Gas-Anstalt" zu erwerben. Diese führten 1877 zum Ankauf einer 20.000 m² großen Parzelle.

1882 wurden jedoch Zweifel an der Eignung dieses Bauplatzes laut (wegen übler Gerüche vom nahe gelegenen Borstenviehmarkt) und man überlegte den Ankauf eines Bauplatzes in der Ungargasse. Doch auch dazu kam es nicht, wegen des in der Nachbarschaft situierten Seuchenspitals. Im selben Jahr trat der Gerichtspräsident Josef KEMER an die Stadtverwaltung mit der Frage heran, ob diese nicht Mietobjekte zur Verfügung stellen könnte oder sogar ein neues Gebäude auf eigene Kosten errichte, das in der Folge vom Justizärar angemietet werden könne.

Ein eigens gegründetes "Comité" befürwortete schließlich die zweite Variante, schlug jedoch erneut einen anderen Bauplatz vor und am 6. Mai 1889 schloss sich der Gemeinderat schließlich diesem Vorschlag an und beschloss um 400.000 Gulden ein neues Gerichtsgebäude zu errichten, das für 50 Jahre vermietet werden sollte. Bauplatz gab es jedoch immer noch keinen.

Das neu erbaute KreisgerichtDieser Unsicherheit hatte jedoch - was in Wiener Neustadt noch nicht bekannt gewesen ist - Kaiser Franz Joseph I. bereits ein Ende gesetzt. Er hat am 26. März 1889 geruht, die Erbauung des Gefangenenhauses und Kreisgerichtes auf dem 1877 erworbenen Grund zu genehmigen. Die von k.k. Ministerial-Ingenieur Wilhelm RÖLLIG vorgelegten Pläne wurden 1891 genehmigt und der Bau schließlich am 26. Oktober 1893 feierlich eröffnet. Für seine Verdienste um Planung und Bau wurde RÖLLIG vom Kaiser zum Ritter geschlagen.

Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit

Während der Zeit des Anschlusses an Deutschland wurde aus dem Kreisgericht ein "Landgericht". Im zweiten Weltkrieg erlitt das Gebäude durch Bombentreffer schwere Schäden. Der Osttrakt wurde total zerstört, 15 Gefangene kamen bei Treffern auf die Justizanstalt ums Leben.

Der Aufbau erfolgte nach 1945 nur mit Schwierigkeiten. So stürzten immer wieder die neu errichteten Decken ein. Die Strafabteilungen mussten in ein Haus in der Herzog-Leopold-Straße ausgelagert werden, dort residierte auch das Präsidium. Erst im September 1953 konnte wieder das Haus am Maria-Theresienring vollständig bezogen werden.

Sanierung und Erweiterung des Kreisgerichtes

Die Unterbringung des Kreisgerichtes erwies sich im Laufe der Zeit erneut als unzulänglich. Trotz Auslagerung diverser Dienststellen und provisorischer Raumaufteilungen wurde die Raumnot in den 1980er Jahren immer drückender. Wie bereits beim Neubau im 19. Jahrhundert gab es wieder eine Reihe von Prüfungen, ministeriellen Aufträgen, Ersuchsschreiben, Warnungen vor dem bedenklichen Bauzustand und Ähnliches. Bereits seit 1984 war das durch Kompetenzerweiterungen immer drängender werdende Problem bekannt, doch außer immer wieder überarbeiteten Raumkonzepten tat sich bis Ende 1988 nichts. 1989 wurde schließlich erwogen, das Bezirksgericht Wiener Neustadt in ein neues Gebäude auszulagern, der Auftrag zu den Vorbereitungsarbeiten für diese Planung wurde jedoch erst im Mai 1990 erteilt. Am 18. Oktober 1991 wurde schließlich die Vorentwurfsplanung für Zubau und Sanierung genehmigt.

Die Not war zu diesem Zeitpunkt bereits so drückend und der Fortgang des Projektes so schleppend, dass sich der damalige Gerichtspräsident Dr. Gerhard KALMUS sogar veranlasst sah, beim Ministerium die Aufstellung von Bürocontainern im Innenhof des Gerichtes zu beantragen - ein Vorschlag der jedoch verworfen wurde.

Anfang 1992 wurde schließlich die Entwurfsplanung genehmigt und der Neubau am 23. November 1992 vom Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus MICHALEK genehmigt. Baubeginn war jedoch erst am 14. April 1993. Bereits zu Jahresbeginn waren durch die Erhebung zum Landesgericht neue Aufgabenbereiche für den Gerichtshof hinzugekommen. Am 1. Jänner 1995 konnte das Bezirksgericht Wiener Neustadt umziehen und die Generalsanierung und Erweiterung des Gerichtshofgebäudes in Angriff genommen werden. Das war auch dringend notwendig, da auch der Sprengel um jenen des Bezirksgerichtes Mödling erweitert worden war.

Laufende Modernisierungen und Umbauten

2019 wurden im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen die damals vorhandenen Verhandlungssäle mit Klimaanlagen ausgetauscht, da insbesondere in den nach Osten und Westen gerichteten Verhandlungssälen im Sommer aufgrund der hohen Raumtemperaturen kaum mehr zielführend verhandelt werden konnte.

Seit 2021 werden sämtliche Verhandlungssäle sukzessive mit den technischen Erfordernissen (Monitore für Richter, Parteien und Zeugen, Scanner, Drucker, Anschlüsse für Kameras, Bildleitungen usw.) für den elektronischen Akt ausgestattet.

Um weitere Räume und vor allem dringend benötigte Verhandlungssäle zu schaffen, ist 2022 die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aus dem Osttrakt im 2. Stock aus- und an die Adresse Neunkirchnerstraße 17 gezogen. Das hat es ermöglich moderne und zweckmäßige Kanzleiräume für das Firmenbuch und die Insolvenzabteilung zu schaffen und im Erdgeschoß fünf neue, modern ausgestattete Verhandlungssäle zu errichten.


Quellen:
Gertrud BUTTLAR, 100 Jahre Gerichtsgebäude Wiener Neustadt, Bundesministerium für Justiz 1993
Gerhard KALMUS, 100 Jahre Gerichtsgebäude Wiener Neustadt, Bundesministerium für Justiz 1993
Das Bildmaterial wurde mit freundlicher Genehmigung vom Stadtarchiv Wiener Neustadt zur Verfügung gestellt.