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Medienstelle

Leitung

Mag. Walter EICHINGER
Vizepräsident des Landesgerichtes
Telefon: +43 57 60121 12736
Mobil: +43 676 8989 42736
Fax.: +43 57 60121 12470
Mag. Walter EICHINGER

Vertretung

Mag.ª Monika GRUBER
Vizepräsidentin des Landesgerichtes
Telefon: +43 57 60121 12731
Mobil: +43 676 8989 42731
Mag.ª Monika GRUBER

E-Mail:

medienstelle.lglinz@justiz.gv.at

Telefondienst:

Fax: +43 5 760121 12002

Bei den größeren Gerichten, bei allen Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sind Medienstellen eingerichtet, die mit der Information der Medien über Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich (z.B. Verfahren) betraut sind. Ihre Medienarbeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach dem Medienerlass 2016, der Ihnen im Bereich "Justiz > Medienstellen" als Download zur Verfügung steht.

Die Mediensprecher:innen als Leiter:innen dieser Medienstellen haben die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Unschuldsvermutung, Gewährleistung eines fairen Verfahrens, Vorschriften über die Geheimhaltung, Vorschriften zum Opferschutz, Persönlichkeitsrechte) zu beachten und dafür zu sorgen, dass die sachgemäße Durchführung von laufenden Verfahren dadurch nicht vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet wird.

Unter den angegebenen Telefonnummern stehen die Mediensprecher:innen Journalist:innen für Auskünfte zur Verfügung.

Der Justiz ist es ein großes Anliegen, dem Informationsanspruch der Medien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit soll das Verständnis der Öffentlichkeit für die Rechtspflege und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und in ihre Einrichtungen gestärkt werden.

Für allgemeine Anliegen verwenden Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die auf der Startseite (Landesgericht Linz) angeführt sind.


Bitte beachten Sie, dass die Medienstelle nur für Anfragen von Journalist:innen zuständig ist. An andere Unternehmen, Behörden und Privatpersonen können keine Auskünfte erteilt werden.

Dementsprechend werden sämtliche E-Mails, bei denen es sich nicht um Medienanfragen handelt, OHNE BEARBEITUNG ODER WEITERLEITUNG GELÖSCHT.