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Zuständigkeit

Das Landesgericht für Strafsachen Wien ist grundsätzlich zur Entscheidung über alle Vergehen und Verbrechen zuständig, welche in Wien (oder bei Jugendlichen von Angeklagten mit gewöhnlichem Aufenthalt in Wien) begangen werden und für die eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr übersteigt sowie - unabhängig von der Strafdrohung - für bestimmte Vergehen (z.B. Gefährliche Drohung).

In zweiter Instanz kommt dem Landesgericht für Strafsachen Wien die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Wiener Bezirksgerichte in Strafsachen zu.

Für jene Strafsachen, in denen die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ermittelt, ist im Ermittlungsverfahren (Haft- und Rechtsschutzrichter) das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig. Zudem sind hier besondere Gerichtsabteilungen für Wirtschaftsstrafsachen eingerichtet, denen die Führung des Hauptverfahrens in derartigen Strafsachen, für welche das Landesgericht für Strafsachen Wien als Tatortgericht an und für sich nicht zuständig wäre, übertragen werden kann.