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Freigang

Im Zuge der Entlassungsvorbereitung und des gelockerten Vollzuges werden Insassen vermehrt als Freigänger beschäftigt, d.h. die Insassen arbeiten regelmäßig außerhalb der Justizanstalt in einem nicht zur Anstalt gehörenden Wirtschaftsbetrieb.
Unternehmen, Vereine oder Einrichtungen öffentlicher Hand haben die Möglichkeit, Arbeitskräfte (Freigänger) zu beschäftigen. Ein entsprechender Dienstverschaffungsvertrag zwischen der Justizanstalt (Bund) und dem Arbeitgeber liegt diesem Beschäftigungsverhältnis zugrunde. Als Basis für den Arbeitslohn wird der jeweils gültige Branchenkollektivvertrag herangezogen.
Firmen, die Freigänger beschäftigen, haben den Vorteil, dass der Arbeitgeberbeitrag bei den Lohnkosten wegfällt. Durchschnittlich werden 60 Freigänger beschäftigt und ca. 75 000 Arbeitsstunden geleistet.

Für Fragen haben Sie die Möglichkeit sich über das Kontaktformlar mit dem Freigang in Verbindung zu setzen.

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