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Erstanhörung

Eine Erstanhörung muss das Gericht vor der Bestellung einer Erwachsenenvertreterin bzw. eines Erwachsenenvertreters vornehmen. Das bedeutet, das zuständige Gericht muss sich von der betroffenen Person einen persönlichen Eindruck verschaffen. In der Regel wird die Person vom Gericht zu einem Termin eingeladen.