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Öffnungszeiten

Parteienverkehr: 8.00 bis 12.00 Uhr

Protokollaranträge und Ansuchen im Grundbuch werden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung unter 02772/52581-27 aufgenommen.

Amtsstunden: 7.30 bis 15.30 Uhr


Einlaufstelle: Montag bis Freitag 7.30 bis 15.30 Uhr


Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.

Amtstag

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvergabe

Vorsprachen am Amtstag bei den Richtern oder den  Diplomrechtspflegern sind ausschließlich nach (telefonischer, persönlicher oder schriftlicher) Voranmeldung unter 02772/52581 möglich.

Erreichbarkeit

Telefon: +43 2772 52581

Fax: +43 2772 52581 11

Adresse

3040 Neulengbach

Hauptplatz 2

Öffentliche Verkehrsmittel

Das Gerichtsgebäude ist wenige Gehminuten von der ÖBB-Haltestelle "Neulengbach-Stadt" entfernt.

Parkmöglichkeiten

Im Bereich des Gerichtsgebäudes ist eine gebührenpflichtige Kurzparkzone vorhanden. Ein gebührenfreier Parkplatz besteht wenige Gehminuten entfernt auf dem Kirchenplatz.

Barrierefreiheit

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT21 0100 0000 0546 1187

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT34 0100 0000 0546 1826

BIC: BUNDATWW