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Zuständigkeit

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie - unabhängig vom Streitwert - für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Im Strafrechtsbereich sind die Bezirksgerichte zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).

Der Gerichtssprengel umfasst folgende Gemeinden:

  • Linz

Das Bezirksgericht Linz ist örtlich für Verfahren zuständig, die sich auf das Stadtgebiet von Linz südlich der Donau (Stadtteile Innenstadt, Waldegg, Lustenau, St. Peter, Kleinmünchen und Ebelsberg) beziehen. Der nördliche Teil von Linz (Stadtteile Urfahr, Pöstlingberg und St. Magdalena) ist Teil des Sprengels des Bezirksgerichtes Urfahr.

Beim Bezirksgericht Linz besteht weiters eine zentrale Zuständigkeit innerhalb des Landesgerichtssprengels Linz für Verfahren zu internationalen Kindesentführungen.