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Öffnungszeiten

Amtsstunden: 07.30 bis 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden.

Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Parteienverkehr: Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.


Telefonische Erreichbarkeit:

Montag, Mittwoch und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag von 07:30 bis 15:30 Uhr

Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Terminvergabe unter +43 3572 83165

Amtstage dienen in erster Linie der gerichtlichen Entgegennahme von mündlichen Klagen, Anträgen und Erklärungen in streitigen und außerstreitigen Sachen sowie Privatanklagesachen. 


Am Amtstag können Sie einfache Rechtsauskünfte im Zusammenhang mit einem anhängigen oder konkret beabsichtigten Gerichtsverfahren in Streit- und außerstreitigen Sachen erhalten und einfache Klagen, Anträge oder Erklärungen zu Protokoll geben.


Was im Rahmen des Amtstages jedenfalls nicht möglich ist: 

• Rechtsauskünfte zu einem anhängigen Gerichtsverfahren in Strafsachen

• Privatanklage zu Protokoll geben (zB wg. Kreditschädigung (§ 152 StGB), Übler Nachrede (§ 111 StGB), Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung (§ 113 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB)

• allgemeine Rechtsberatung; Primäre Aufgabe der Justiz ist es, Rechtsstreitigkeiten zu erledigen, nicht jedoch allgemeine Rechtsauskünfte zu erteilen. Wenn Sie eine allgemeine Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich unter anderem bitte an folgende Stellen:

- Rechtsanwalts- bzw. Notariatskammern 

- Arbeiter- bzw. Wirtschaftskammern 

- Volksanswaltschaft 

- Mietervereinigung Österreichs 

- Verein für Konsumenteninformation 

- Kinder- und Jugendhilfen 

Familienberatungsstellen 

- Erwachsenenschutzvereine

• Rechtsauskünfte an anwaltlich bereits vertretene Personen im Umfang dieses Vertretungsverhältnisses 

• komplexe Rechtsauskünfte, die einer eingehenden Überprüfung der Rechtslage bedürfen 

• Klagen/Anträge komplexen Inhalts z.B. Anlegerklagen, gesellschaftsrechtliche Klagen, Anträge auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Verbücherungsanträge im Zwangsversteigerungs-verfahren, Anträge nach MRG und WEG, Adoptionsverträge, Vorsorgevollmacht

• Überprüfung von Verträgen, Testamenten, Abrechnungen 

• Rechtsmittel (ausgenommen Verfahrenshilfe) 

• Exekution ausländischer Titel

Erreichbarkeit

Telefon: +43 3572 83165

Fax: +43 3572 42787

Adresse

8750 Judenburg

Herrengasse 11

Öffentliche Verkehrsmittel

Direkt an der Westseite des Gerichtsgebäudes schließt der Judenburger Busbahnhof an, der von verschiedenen öffentlichen Buslinien frequentiert wird.

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen sind in unmittelbarer Nähe ausgewiesen.

Barrierefreiheit

Zugang

Das gesamte Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT07 0100 0000 0547 0460

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT36 0100 0000 0547 1005

BIC: BUNDATWW