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Öffnungszeiten

Amtsstunden: 

Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr

Während der Amtsstunden ist das Gerichtsgebäude geöffnet und die Einlaufstelle besetzt. Dort können schriftliche Eingaben überreicht werden. Wenn Verhandlungen außerhalb der Amtsstunden stattfinden, werden Sie rechtzeitig eingelassen.

Parteienverkehr: 

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr


Familien- und Scheidungsberatung: Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr

Eingangskontrolle

Der Zutritt zum Gebäude ist nur nach Passieren der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich möglich. Die Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es aufgrund dessen einmal zu Unannehmlichkeiten oder Verzögerungen kommen, bitten wir um Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass diese Maßnahmen auch Ihrer persönlichen Sicherheit dienen.


Amtstag

Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr, nur nach telefonischer Terminvereinbarung

Erreichbarkeit

Telefon: +43 4276 2225

Fax: +43 4276 2225 12

Adresse

9560 Feldkirchen in Kärnten

Foregger Platz 1

Öffentliche Verkehrsmittel

Der Zugbahnhof ist in 10 bis 12 Gehminuten erreichbar und die Postbushaltestelle ist vom Amtsgebäude 5 Gehminuten entfernt.

Parkmöglichkeiten

In der Nähe des Amtsgebäudes gibt es Kurzparkzonen.

Barrierefreiheit

Zugang

Barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Amtsgebäude ist gegeben. Ein Aufzug sowie ein Behinderten-WC sind vorhanden.

Hinweis für gehörlose Menschen 

Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.

Mein Verfahren

Über das Portal JustizOnline haben Sie die Möglichkeit, den Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.

Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.

Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline

Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.

Bankverbindung

Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges

IBAN: AT76 0100 0000 0547 0673

BIC: BUNDATWW

Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren

IBAN: AT47 0100 0000 0547 1098

BIC: BUNDATWW