Bewährungshilfe
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Die Resozialisierungshilfe für Straffällige in Österreich umfasst die Bewährungshilfe als richterliche Maßnahme statt oder nach einer Haft, aber auch die Haftentlassenenhilfe ohne richterliche Anordnung.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz erbringt der Verein NEUSTART Dienstleistungen in den Bereichen: Täter:innen-Arbeit und Opferhilfe. Mit diesen Angeboten wird Kriminalität in der Gesellschaft verringert. Täter:innen sollen mit sozialarbeiterischer Unterstützung resozialisiert werden. Das übergeordnete Ziel ist es, erneute Straffälligkeit zu verhindern. Opfer erhalten konkrete Hilfe zum Beispiel durch Prozessbegleitung und Schadenswiedergutmachung bei einem Tatausgleich.
Bewährungshilfe
Die Bewährungshilfe wird von NEUSTART durchgeführt. Ziel ist es, Straftäter:innen in die Lage zu versetzen, ein deliktfreies Leben zu führen. Neben der Unterstützung bei der Schaffung einer Wohnmöglichkeit und der beruflichen Integration ist die Hauptaufgabe der Bewährungshilfe eine intensive Arbeit an der Rückfallprävention. Ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung ist daher die Bearbeitung der Straftat mit dem Ziel der Verantwortungsübernahme und der Erarbeitung von prosozialen Handlungsalternativen, um zukünftig straffrei leben zu können.
Darüber hinaus gibt es spezielle Deliktgruppen, für die besondere Betreuungsvorkehrungen getroffen werden.
So gibt es für die Betreuung von Sexualstraftäter:innen spezielle Regelungen. Radikalisierte Klient:innen, die nach § 278b bis 278g StGB verurteilt wurden, werden von Spezialist:innen betreut, die dafür eine Zusatzausbildung durchlaufen haben.
Ein besonderes Augenmerk wird auch auf den Bereich der „häuslichen Gewalt“ gelegt. Hier arbeitet NEUSTART nach den Standards der „opferschutzorientierten Täter:innenarbeit“. Dabei wird eng mit den Opferschutzeinrichtungen (Gewaltschutzzentren, Frauenhäusern etc.) kooperiert, um den Schutz des Opfers vor weiterer Gewalt zu gewährleisten.
Weitere Betreuungsangebote
Neben den Angeboten der Bewährungshilfe stellt die Nachbetreuung von Haftentlassenen eine wesentliche Säule der Resozialisierungshilfe dar. Alle Insass:innen werden vom Sozialen Dienst der Justizanstalt darüber informiert, dass sie zur Vorbereitung ihrer Entlassung Unterstützung durch Mitarbeiter:innen von NEUSTART in Anspruch nehmen können. Neben der Unterstützung in sozialen Belangen, wie z.B. Wohnungs- und Arbeitssuche, oder Abklärung versicherungsrechtlicher Fragen, ist die Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Reduzierung der persönlichen Rückfallsgefährdung ein wichtiger Teil der Beratung.
Bei der diversionellen Erledigung einer Strafsache durch einen Tatausgleich leiten Mediator:innen von NEUSTART Beschuldigte und Opfer bei der Konfliktregelung an. Die Vermittlung gemeinnütziger Leistungen als weitere Diversionsmaßnahme wird ebenfalls von NEUSTART durchgeführt.
Im Zuge des elektronisch überwachten Hausarrests übernimmt NEUSTART die sozialarbeiterischer Betreuung der verurteilten Personen.
Einrichtungen von NEUSTART gibt es in allen Bundesländern.
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