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Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt umfasst die politischen Bezirke Mödling, Baden, Wiener Neustadt (Bezirk und Stadt) sowie Neunkirchen.

In Terrorismus- und Jugendstrafsachen sowie Strafsachen wegen Gewalt im sozialen Nahraum sind besonders geschulte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eingesetzt.