Öffnungszeiten
Amtsstunden:
Montag bis Freitag: 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Diese zeitliche Einschränkung gilt für den gesamten Verkehr nicht vorgeladener Personen (einschließlich berufsmäßiger Parteienvertreter) in den Amtsräumen wie auch für den Parteienverkehr im Rahmen telefonischer Kontaktaufnahmen. Die Behandlung des Vorbringens unvertretener Parteien im Rahmen des Parteienverkehrs erfolgt ausnahmslos erst nach erfolgter Anmeldung in der Teamassistenz.
Häftlingsbesuche: Bitte informieren Sie sich - schon zur Vermeidung frustrierter Wege - vor einem persönlichen Erscheinen in der Justizanstalt telefonisch über allfällige Beschränkungen (§ 189 StPO). Wurde die Überwachung des Besuchs- und Telefonverkehrs angeordnet, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung jedenfalls erforderlich.
Akteneinsicht vor Ort ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft möglich und findet ausschließlich während der oben angeführten Parteienverkehrszeiten statt. Aus administrativen Gründen ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass es bei der Sicherheitskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgebäudes zu Wartezeiten kommen kann.
Erreichbarkeit
Telefon: +43 (0)2622 21510
Fax: +43 (0)2622 21510 396396
Adresse
2700 Wiener Neustadt
Neunkirchner Straße 17
Öffentliche Verkehrsmittel
Die Staatsanwaltschaft befindet sich etwa zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof Wiener Neustadt entfernt. Über diesen besteht eine Anbindung an die Südbahn und zahlreiche weitere Eisenbahnlinien. Innerstädtisch stehen mehrere Buslinien zur Verfügung (Verkehrsbetrieb der Stadt Wr. Neustadt).
Parkmöglichkeiten
Die Behörde befindet sich in einer Fußgängerzone. Parken ist kostenpflichtig außerhalb der Neunkirchner Straße möglich (innerstädtische Kurzparkzone bzw. Parkgaragen). Es empfiehlt sich, bei Terminen im Haus einige Zeit zur Parkplatzsuche einzukalkulieren oder eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Erwägung zu ziehen.
Barrierefreiheit
Zugang
Der Zugang über die Neunkirchner Straße ist ebenerdig; ein Lift sowie ein behindertengerechtes WC sind vorhanden.
Hinweis für gehörlose Menschen
Zur Unterstützung bei telefonischen Kontaktaufnahmen steht ein kostenfreies Relay-Service unter www.relayservice.at zur Verfügung.
Mein Verfahren
Über das
Portal JustizOnline haben
Sie die Möglichkeit, den
Verfahrensstand bereits anhängiger Verfahren abzurufen. Außerdem können Sie
dort auch Akteneinsicht nehmen. Weiters können Sie Eingaben an das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft machen, wo Ihr Verfahren geführt wird. Sie finden hier
insbesondere auch die nötigen Formulare für einen Antrag auf Bewilligung der
Verfahrenshilfe.
Zur Einleitung eines neuen Verfahrens stehen Ihnen Formulare für verschiedene Klagen und Anträge zur Verfügung. Sie können diese Dokumente ausdrucken und postalisch versenden, oder auch elektronisch an Gerichte und Staatsanwaltschaften übermitteln.
Das Portal bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, Grundbuch- und Firmenbuchabfragen online zu tätigen. Alle diese Services stehen Ihnen hier zur Verfügung: JustizOnline
Bitte beachten Sie, dass in konkreten Verfahren der Verkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften über E-Mail nicht wirksam möglich ist.
Bankverbindung
Für Einzahlungen von Parteiengeldern, Kostenvorschüssen sowie Sonstiges
IBAN: AT79 0100 0000 0546 1307
BIC: BUNDATWW
Für Einzahlung von Strafen und Gerichtsgebühren
IBAN: AT75 0100 0000 0546 1864
BIC: BUNDATWW