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Zuständigkeit

Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung im jeweiligen Landesgerichtssprengel. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.