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Staatsanwaltschaft Wien erhebt weitere Anklage gegen ChefInsp Egisto OTT wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses

Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien einen weiteren Strafantrag gegen ChefInsp Egisto OTT wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingebracht.

ChefInsp OTT wird zusammengefasst zur Last gelegt, im September 2018 als ehemaliger Polizeibeamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Hans-Jörg Jenewein geheime Informationen mitgeteilt zu haben, indem er ihm zwei im Juni 2016 angefertigte Fotos samt namentlicher Nennung der zu sehenden Personen übermittelte, wobei auf dem ersten Foto ein Beamter des BVT und ein Vertreter eines ausländischen Nachrichtendienstes und auf dem zweiten Foto ein weiterer Beamter des BVT und ein Vertreter eines ausländischen Nachrichtendienstes in Lederhosen bei einem Treffen in Wien zu sehen sind, wodurch das Recht dieser Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet wurde.

ChefInsp OTT wird das Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB zur Last gelegt; die Strafdrohung hierfür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Seit der zuletzt abgehaltenen Hauptverhandlung im Dezember 2024 wurden insgesamt zwei Strafanträge gegen ChefInsp OTT eingebracht. Im Zuge der Ermittlungen wurden diverse Chatverläufe mit sensiblen Daten des Angeklagten ausgewertet, wobei die Verdachtslage hinsichtlich einzelner Konversationen nicht erhärtet werden konnte. Diesbezüglich erfolgte daher eine Teileinstellung aus Beweisgründen.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der äußerst umfangreichen Causa „OTT“ in mehreren Ermittlungssträngen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.