Staatsanwaltschaft Wien erhebt erste Anklage gegen Hans-Jörg JENEWEIN und ChefI Egisto OTT wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses
Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen Wien Strafantrag gegen Hans-Jörg JENEWEIN und ChefI Egisto OTT wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses eingebracht.
ChefI OTT wird zusammengefasst zur Last gelegt, im November 2018 als damaliger Beamter des BMI im Auftrag von JENEWEIN einen unbekannten Beamten beauftragt zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichten- und Geheimdienste zu beschaffen, wobei insbesondere mitgeteilt werden sollte, welche Mitarbeiter des ehemaligen BVT an dem Treffen teilgenommen haben. Hans-Jörg JENEWEIN wird neben dieser Bestimmungstäterschaft vorgeworfen, im Juni 2021 vertrauliche Unterlagen, die ihm aufgrund seiner Beschäftigung als Politiker und Mitarbeiter im Ibiza-U-Ausschuss zugänglich wurden, weitergegeben und im April 2021 sowie im Zeitraum 2018/2019 im Ibiza-U-Ausschuss beziehungsweise als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses konsenslos Fotos von Auskunftspersonen angefertigt und an Dritte übermittelt zu haben.
ChefI OTT wird weiters zur Last gelegt, im Mai 2019 als Polizeibeamter JENEWEIN Namen von BVT-Mitarbeitern weitergegeben zu haben, wodurch die Aufrechterhaltung der öffentlichen nationalen Sicherheit und der Erfolg zukünftiger nachrichtendienstlicher Aktivitäten gefährdet sowie das Recht der BVT-Mitarbeiter auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten verletzt wurde. Darüber hinaus soll ChefI OTT im Juli 2019 einen Polizeibeamten aufgefordert haben, die Namen der rund um die Causa „Ibiza“ ermittelnden Beamten zu erheben.
Den Angeklagten werden die Vergehen der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach § 310 Abs 1 StGB - JENEWEIN als Bestimmungstäter in einem Fall, ChefI OTT als unmittelbarer Täter in mehreren Fällen - zur Last gelegt; die Strafdrohung hierfür beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Hans-Jörg JENEWEIN hat zusätzlich das Vergehen der Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht nach § 63 DSG zu verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in der äußerst umfangreichen Causa „OTT“ in mehreren Ermittlungssträngen. Die übrigen Ermittlungsverfahren werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.
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